Das Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland garantiert die freiheitlich-demokratische
Grundordnung, kurz auch FDGO genannt. Die freiheitlich-demokratische
Grundordnung wird unter anderem durch die Grundrechte geschützt, die im
Grundgesetz in den Artikeln 1 bis 19 festgelegt sind.
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist die Basis der Demokratie in
Deutschland.
Dabei bestimmt das Volk durch Wahlen die Politik
Deutschlands. Gewählt werden die Parteien, die sich zur Wahl stellen und
zugelassen werden. Der Bundestag, also das Parlament der Bundesrepublik
Deutschland wird jeweils für vier Jahre gewählt (nächste Wahl am 22.
September 2002). Der Bundestag verabschiedet die Gesetze, mit denen das Leben
geregelt wird. Manche dieser Gesetze benötigen auch die Zustimmung des
Bundesrates, in den Vertreter der 16 Bundesländer gewählt werden.
Zustimmungspflichtige Gesetze sind die, deren Durchführung auch die Unterstützung
der Länder benötigen. Alle Gesetze müssen mit der Verfassung, dem
Grundgesetz, vereinbar sein. Dies wird durch das Bundesverfassungsgericht geprüft
und sicher gestellt. Die Bundesregierung mit ihren Behörden hat die Aufgabe,
die Gesetze durchzuführen. Dieses System wird auch die Gewaltenteilung in
Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Ausführung) und Judikative
(Rechtssprechung) genannt.
Parteien
Um Interessen durchzusetzen, sucht man Verbündete. Auf politischer Ebene
sind dies vor allem die Parteien, bei denen Menschen mitwirken, die gemeinsam für
bestimmte Programme und Meinungen stehen. In unseren Parlamenten sind Parteien
vertreten, die entweder die Regierung stellen oder in der Opposition die Aufgabe
haben, die Handlungsweise der Regierung kritisch zu überprüfen. Oftmals müssen
auch mehrere Parteien eine Koalition eingehen, um eine Mehrheit zu sichern, die
die Arbeit der Regierung ermöglicht (so bildet derzeit eine SPD/B90/Die Grünen-Koalition
der Regierung). So sollten die Parteien die Interessen des Volkes bündeln und
zusammenführen. Hierfür geben sie sich Parteiprogramme, in denen die
Grundanliegen in den verschiedenen Bereichen der Politik zusammengestellt sind.
Derzeit sind im Bundestag vertreten: SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP
und PDS.
Bürgergesellschaft
und (politisches) Engagement
Oftmals unabhängig oder zusätzlich zur "großen Politik"
gestalten Menschen ihr Lebensumfeld und vertreten ihre Interessen. Viele
engagieren sich auch, um anderen Menschen zu helfen, für die vielleicht keine
staatliche Hilfe zur Verfügung steht oder eingefordert wird.
Politisches und soziales Engagement erfolgt also
nicht nur über Parteien, sondern oftmals auch über spontane Aktionen oder die
Gründung von Bürgerinitiativen, Vereinen oder die Vertretung von Interessen in
Verbänden. Verbände haben dabei die Aufgabe, die jeweiligen Interessen der von
ihnen vertretenen Gruppe einzubringen (z. B. Bauernverband, Arbeitgeberverband,
Sportverbände, ADAC usw.). Diese Verbände werden oftmals auch gehört, wenn es
darum geht, neue Gesetze zu erlassen. Manchmal werden die Verbandsvertreter auch
als "Lobbyisten" (vom englischen Wort Lobby = Vorhalle eines
Parlaments) bezeichnet
Bürgerinitiativen werden häufig nur gegründet, um eine kurzfristige
Interessensvertretung sicher zu stellen (so z. B. wenn es darum geht, etwa eine
Kiesgrube zu verhindern oder den Bau einer Windkraftanlage usw., aber auch dann,
wenn etwa eine Umgehungsstraße gebaut werden soll). Die Mitarbeit in Vereinen
und Bürgerinitiativen erfolgt dabei meistens ehrenamtlich, d. h. dass hierfür
außer einem Auslagen- oder Aufwandsersatz (z. B. für Fahrtkosten oder Telefon
oder Büromaterial) kein Geld bezahlt wird.
Eine Demokratie lebt vom Engagement seiner Bürger. Dabei ist die Beteiligung
bei Wahlen ebenso wichtig wie das Engagement im kleinen und überschaubaren
Umfeld oder der Einsatz für bestimmte Projekte.
Mehrheitsprinzip
und Minderheitenschutz
In einer Demokratie entscheiden in aller Regel
Mehrheiten. Bei Wahlen etwa bestimmt die Mehrheit derer, die gewählt haben, wer
für die Politik zuständig ist oder welche Entscheidung getroffen wird. Dabei
wird zwischen einfacher oder relativer Mehrheit (die meisten der
abgegebenen Stimmen sind entscheidend, auch wenn diese weniger als 50 %
ausmachen) und der absoluten Mehrheit (hierfür sind mehr als 50 % der
Stimmen erforderlich) unterschieden. Manchmal benötigt man auch eine "qualifizierte
Mehrheit". Das bedeutet, dass für eine Entscheidung eine 2/3-Mehrheit
oder ¾-Mehrheit oder eine bestimmte Prozentzahl der abgegebenen Stimmen
erforderlich ist.
Aufgabe der Politik ist es allerdings auch, den
Minderheitenschutz zu garantieren. Das heißt, dass Anliegen derer, die
unterlegen sind, nicht ein für alle Mal vergessen werden können, sondern in
die zukünftigen Überlegungen mit einbezogen werden sollten und eventuell zu
einem späteren Zeitpunkt neu verhandelt werden müssen.
Beispiele:
- Der Bundeskanzler wird mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags gewählt
(= absolute Mehrheit) (vgl. Art. 63 GG)
- Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut
des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. ... Ein solches Gesetz
bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei
Dritteln der Stimmen des Bundesrates (= qualifizierte Mehrheit) (vgl. Art. 79
GG)
- Wahl des Bundespräsidenten: Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der
Mitglieder der Bundesversammlung erhält. (= absolute Mehrheit) Wird diese
Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer
in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt (einfache oder
relative Mehrheit) (vgl. Art. 54, Abs. 6 GG).
Streitbare Demokratie – Extremistische Gruppierungen
Die
Freiheit, die eine Demokratie einräumt, birgt auch die Gefahr, dass diese
Freiheit dergestalt ausgenutzt wird, dass sie zur Bedrohung für die Demokratie
selbst wird. So wird etwa die Versammlungsfreiheit oder die Meinungsfreiheit
auch genutzt, um gegen die Demokratie vorzugehen, um die
freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bekämpfen. So kann etwa das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Parteien verbieten, die ausgesprochen und
eindeutig die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen, um
eigene Machtinteressen durchsetzen zu können. Derzeit ist ein Verfahren gegen
die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) im Gange.
Auch
hat der Verfassungsschutz das Recht, extremistische Gruppierungen zu beobachten
und eventuell gegen diese einzuschreiten. In Deutschland gibt es den sogenannten
Links- und Rechtsextremismus. Linksextremismus ist dabei von der Idee des
Marxismus-Leninismus beeinflusst, will die "kapitalistische
Klassengesellschaft überwinden und die Diktatur des Proletariats aufrichten.
Heute werden vor allem die sogenannten "Autonomen Gruppen" zum
Linksextremismus gerechnet. Der PDS wird immer wieder Linksextremismus
vorgeworfen.
Der Rechtsextremismus trägt nationalsozialistische Züge
und richtet sich vor allem gegen Ausländer. Übersteigerter Nationalismus und
die Vorstellung eines autoritären Staates, der vom Führerprinzip und der
Unterordnung des Einzelnen geprägt ist, sind seine Kennzeichen.
Insgesamt bezeichnet man als extremistisch im Allgemeinen Bewegungen und
Parteien, sowie Einstellungs- und Verhaltensmuster, die den demokratischen
Verfassungsstaat, die Gewaltenteilung, das Mehrparteiensystem und das Recht auf
Opposition ablehnen. Wesentlich sind zudem ein festgefügtes
Freund-Feind-Denken, die strikte Ablehnung anderer Meinungen und Interessen
sowie der Glaube an angeblich unwiderlegbare politisch-gesellschaftliche Ziele.
Extremismus wird zum Terrorismus, wenn Gewalt angewandt wird.
Im Jahr 2000 wurden etwa 3.200 Straftaten registriert, die linksextremistisch
motiviert waren, rechtsextremistische Straftaten lagen deutlich höher bei etwa
16.000. Davon waren fast 1000 Gewaltstraftaten etwa gegen Ausländer oder jüdische
Mitbürger. Zu den Straftaten gehört auch die Verbreitung von
Propagandamaterial oder das Verwenden von NS-Kennzeichen (Kennzeichen aus der
Zeit des Nationalsozialismus, z. B. das Hitler-Kreuz oder Hitler-Gruß). Man schätzt
etwa 10.000 gewaltbereite Rechtsextremisten, wovon die Skinheads mit 85 % den größten
Teil bilden. Die Skinheads gelten als extrem gewaltbereit. Der Rechtsextremismus
ist vor allem in Ostdeutschland verbreitet. Unter rechtsextremistisch
motivierten Taten rechnet man auch alle, die sich gegen eine Person wegen ihrer
politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe,
Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung und äußerlichen
Erscheinung richten.
Der Linksextremismus und –terrorismus war
insbesondere in den 70-er Jahren eine Gefahr für die Demokratie. Dabei war vor
allem die RAF (Rote Armee Fraktion) aktiv und hat durch mehrere Attentate, Entführungen
mit Erpressungsversuchen usw. den Staat vor große Herausforderungen gestellt.
Es ist Aufgabe der "streitbaren Demokratie" gegen Extremismus von
links und rechts entschieden vorzugehen, um die Demokratie zu erhalten.
P wie Politik – Gemeinschaftskunde 4, Schöningh-Verlag 2001