Demokratie (= Volksherrschaft) und Extremismus

FDGO – Freiheitlich demokratische Grundordnung

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert die freiheitlich-demokratische Grundordnung, kurz auch FDGO genannt. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung wird unter anderem durch die Grundrechte geschützt, die im Grundgesetz in den Artikeln 1 bis 19 festgelegt sind.
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist die Basis der Demokratie in Deutschland.
Dabei bestimmt das Volk durch Wahlen die Politik Deutschlands. Gewählt werden die Parteien, die sich zur Wahl stellen und zugelassen werden. Der Bundestag, also das Parlament der Bundesrepublik Deutschland wird jeweils für vier Jahre gewählt (nächste Wahl am 22. September 2002). Der Bundestag verabschiedet die Gesetze, mit denen das Leben geregelt wird. Manche dieser Gesetze benötigen auch die Zustimmung des Bundesrates, in den Vertreter der 16 Bundesländer gewählt werden. Zustimmungspflichtige Gesetze sind die, deren Durchführung auch die Unterstützung der Länder benötigen. Alle Gesetze müssen mit der Verfassung, dem Grundgesetz, vereinbar sein. Dies wird durch das Bundesverfassungsgericht geprüft und sicher gestellt. Die Bundesregierung mit ihren Behörden hat die Aufgabe, die Gesetze durchzuführen. Dieses System wird auch die Gewaltenteilung in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Ausführung) und Judikative (Rechtssprechung) genannt.

Parteien
Um Interessen durchzusetzen, sucht man Verbündete. Auf politischer Ebene sind dies vor allem die Parteien, bei denen Menschen mitwirken, die gemeinsam für bestimmte Programme und Meinungen stehen. In unseren Parlamenten sind Parteien vertreten, die entweder die Regierung stellen oder in der Opposition die Aufgabe haben, die Handlungsweise der Regierung kritisch zu überprüfen. Oftmals müssen auch mehrere Parteien eine Koalition eingehen, um eine Mehrheit zu sichern, die die Arbeit der Regierung ermöglicht (so bildet derzeit eine SPD/B90/Die Grünen-Koalition der Regierung). So sollten die Parteien die Interessen des Volkes bündeln und zusammenführen. Hierfür geben sie sich Parteiprogramme, in denen die Grundanliegen in den verschiedenen Bereichen der Politik zusammengestellt sind. Derzeit sind im Bundestag vertreten: SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS.

Bürgergesellschaft und (politisches) Engagement
Oftmals unabhängig oder zusätzlich zur "großen Politik" gestalten Menschen ihr Lebensumfeld und vertreten ihre Interessen. Viele engagieren sich auch, um anderen Menschen zu helfen, für die vielleicht keine staatliche Hilfe zur Verfügung steht oder eingefordert wird.
Politisches und soziales Engagement erfolgt also nicht nur über Parteien, sondern oftmals auch über spontane Aktionen oder die Gründung von Bürgerinitiativen, Vereinen oder die Vertretung von Interessen in Verbänden. Verbände haben dabei die Aufgabe, die jeweiligen Interessen der von ihnen vertretenen Gruppe einzubringen (z. B. Bauernverband, Arbeitgeberverband, Sportverbände, ADAC usw.). Diese Verbände werden oftmals auch gehört, wenn es darum geht, neue Gesetze zu erlassen. Manchmal werden die Verbandsvertreter auch als "Lobbyisten" (vom englischen Wort Lobby = Vorhalle eines Parlaments) bezeichnet
Bürgerinitiativen werden häufig nur gegründet, um eine kurzfristige Interessensvertretung sicher zu stellen (so z. B. wenn es darum geht, etwa eine Kiesgrube zu verhindern oder den Bau einer Windkraftanlage usw., aber auch dann, wenn etwa eine Umgehungsstraße gebaut werden soll). Die Mitarbeit in Vereinen und Bürgerinitiativen erfolgt dabei meistens ehrenamtlich, d. h. dass hierfür außer einem Auslagen- oder Aufwandsersatz (z. B. für Fahrtkosten oder Telefon oder Büromaterial) kein Geld bezahlt wird.
Eine Demokratie lebt vom Engagement seiner Bürger. Dabei ist die Beteiligung bei Wahlen ebenso wichtig wie das Engagement im kleinen und überschaubaren Umfeld oder der Einsatz für bestimmte Projekte.

Mehrheitsprinzip und Minderheitenschutz
In einer Demokratie entscheiden in aller Regel Mehrheiten. Bei Wahlen etwa bestimmt die Mehrheit derer, die gewählt haben, wer für die Politik zuständig ist oder welche Entscheidung getroffen wird. Dabei wird zwischen einfacher oder relativer Mehrheit (die meisten der abgegebenen Stimmen sind entscheidend, auch wenn diese weniger als 50 % ausmachen) und der absoluten Mehrheit (hierfür sind mehr als 50 % der Stimmen erforderlich) unterschieden. Manchmal benötigt man auch eine "qualifizierte Mehrheit". Das bedeutet, dass für eine Entscheidung eine 2/3-Mehrheit oder ¾-Mehrheit oder eine bestimmte Prozentzahl der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.
Aufgabe der Politik ist es allerdings auch, den Minderheitenschutz zu garantieren. Das heißt, dass Anliegen derer, die unterlegen sind, nicht ein für alle Mal vergessen werden können, sondern in die zukünftigen Überlegungen mit einbezogen werden sollten und eventuell zu einem späteren Zeitpunkt neu verhandelt werden müssen.
Beispiele:
- Der Bundeskanzler wird mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags gewählt (= absolute Mehrheit) (vgl. Art. 63 GG)
- Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. ... Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates (= qualifizierte Mehrheit) (vgl. Art. 79 GG)
- Wahl des Bundespräsidenten: Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. (= absolute Mehrheit) Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt (einfache oder relative Mehrheit) (vgl. Art. 54, Abs. 6 GG).

Streitbare Demokratie – Extremistische Gruppierungen

Die Freiheit, die eine Demokratie einräumt, birgt auch die Gefahr, dass diese Freiheit dergestalt ausgenutzt wird, dass sie zur Bedrohung für die Demokratie selbst wird. So wird etwa die Versammlungsfreiheit oder die Meinungsfreiheit auch genutzt, um gegen die Demokratie vorzugehen, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bekämpfen. So kann etwa das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Parteien verbieten, die ausgesprochen und eindeutig die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen, um eigene Machtinteressen durchsetzen zu können. Derzeit ist ein Verfahren gegen die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) im Gange.
Auch hat der Verfassungsschutz das Recht, extremistische Gruppierungen zu beobachten und eventuell gegen diese einzuschreiten. In Deutschland gibt es den sogenannten Links- und Rechtsextremismus. Linksextremismus ist dabei von der Idee des Marxismus-Leninismus beeinflusst, will die "kapitalistische Klassengesellschaft überwinden und die Diktatur des Proletariats aufrichten. Heute werden vor allem die sogenannten "Autonomen Gruppen" zum Linksextremismus gerechnet. Der PDS wird immer wieder Linksextremismus vorgeworfen.
Der Rechtsextremismus trägt nationalsozialistische Züge und richtet sich vor allem gegen Ausländer. Übersteigerter Nationalismus und die Vorstellung eines autoritären Staates, der vom Führerprinzip und der Unterordnung des Einzelnen geprägt ist, sind seine Kennzeichen.
Insgesamt bezeichnet man als extremistisch im Allgemeinen Bewegungen und Parteien, sowie Einstellungs- und Verhaltensmuster, die den demokratischen Verfassungsstaat, die Gewaltenteilung, das Mehrparteiensystem und das Recht auf Opposition ablehnen. Wesentlich sind zudem ein festgefügtes Freund-Feind-Denken, die strikte Ablehnung anderer Meinungen und Interessen sowie der Glaube an angeblich unwiderlegbare politisch-gesellschaftliche Ziele. Extremismus wird zum Terrorismus, wenn Gewalt angewandt wird.
Im Jahr 2000 wurden etwa 3.200 Straftaten registriert, die linksextremistisch motiviert waren, rechtsextremistische Straftaten lagen deutlich höher bei etwa 16.000. Davon waren fast 1000 Gewaltstraftaten etwa gegen Ausländer oder jüdische Mitbürger. Zu den Straftaten gehört auch die Verbreitung von Propagandamaterial oder das Verwenden von NS-Kennzeichen (Kennzeichen aus der Zeit des Nationalsozialismus, z. B. das Hitler-Kreuz oder Hitler-Gruß). Man schätzt etwa 10.000 gewaltbereite Rechtsextremisten, wovon die Skinheads mit 85 % den größten Teil bilden. Die Skinheads gelten als extrem gewaltbereit. Der Rechtsextremismus ist vor allem in Ostdeutschland verbreitet. Unter rechtsextremistisch motivierten Taten rechnet man auch alle, die sich gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung und äußerlichen Erscheinung richten.

Der Linksextremismus und –terrorismus war insbesondere in den 70-er Jahren eine Gefahr für die Demokratie. Dabei war vor allem die RAF (Rote Armee Fraktion) aktiv und hat durch mehrere Attentate, Entführungen mit Erpressungsversuchen usw. den Staat vor große Herausforderungen gestellt.
Es ist Aufgabe der "streitbaren Demokratie" gegen Extremismus von links und rechts entschieden vorzugehen, um die Demokratie zu erhalten.

  Quellen:           Aktuell 2002, Harenberg-Verlag 2001
                         P wie Politik – Gemeinschaftskunde 4, Schöningh-Verlag 2001