Unter
Massenmedien versteht man die massenhaft verbreiteten und allgemein zugänglichen
Medien, wie zum Beispiel Zeitungen, Fernsehen, Radio, Internet usw.
Mediennutzung
Fernsehen ist dabei das beliebteste Medium. Eine Umfrage von ARD und ZDF im Jahr
2001 ergab, dass 46 % der Bundesbürger sich für das Fernsehen entscheiden würden,
wenn sie nur ein Medium nutzen dürften.
Insgesamt nutzen also Bundesbürger circa 500 Minuten (mehr als 8 Stunden) täglich
verschiedene Medien.
Manche Medien wie Radio und Fernsehen werden dabei allerdings nur als
Nebenmedium genutzt, d. h. dass zu gleicher Zeit andere Arbeiten erledigt
werden. Untersuchungen haben übrigens ergeben, dass neue Medien (wie z. B. das
Internet) früher genutzte nicht verdrängen, sondern zusätzlich
"konsumiert" werden. Wenn man diese Zahlen bedenkt, wird deutlich, wie
sehr die Menschen von Medien auch beeinflussbar sein können. Konkret:
Hörfunk 206 Minuten; Fernsehen 185 Minuten, CD/MC/LP 36 Minuten, Tageszeitung
30 Minuten, Bücher 18 Minuten, Internet 13 Minuten*, Zeitschriften 10 Minuten,
Video 4 Minuten.
Medien haben grundsätzlich fünf verschiedene Aufgaben:
Kultur, Unterhaltung, Bildung, Information, Kontrolle
(zum Merken: die Anfangsbuchstaben der fünf Buchstaben ergeben das Wort
KUBIK)
Nicht alle Medien erfüllen alle Aufgaben. Die öffentlich-rechtlichen
Rundfunk- und Fernsehanstalten haben allerdings die Pflicht, alle Aufgaben
wahrzunehmen, auch diejenigen, für die es nicht immer die höchsten
Einschaltquoten gibt.
Wegen der Aufgabe oder Funktion der Medien, Kontrolle auszuüben, werden diese
oftmals auch als die 4. Gewalt bezeichnet (neben den drei Gewalten der
Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive, Judikative). Diese Funktion wird von
den Medien häufig auch wahrgenommen, zuweilen wird dabei aber auch über das
Ziel hinausgeschossen, wenn etwa Menschen oder Organisationen durch Veröffentlichungen
in der Presse oder im Fernsehen zu Unrecht so sehr beschädigt werden, dass sie
auf Dauer einen Imageverlust erleiden. Der Nutzer (Konsument) der Medien hat
eben kaum die Möglichkeit, den Wahrheitsgehalt von Meldungen und Informationen
zu prüfen und ist diesen oftmals ausgeliefert. Auf der anderen Seite haben die
Medien aber auch schon vielmals Skandale (z. B. Watergate-Affäre usw.).
aufgedeckt.
Macht der Medien
Aus den obigen Ausführungen wird schon deutlich, wie mächtig Medien sein können.
Sie beeinflussen Menschen, sie bestimmen oftmals Tagesabläufe, sie bestimmen
das, was in der Öffentlichkeit diskutiert wird.
Die Medien zu beherrschen und die Gesetze der Medien zu kennen, ist heute für
Menschen, die im Licht der Öffentlichkeit stehen, von größter Bedeutung. So
haben mittlerweile selbstverständlich alle Politiker Medienberater, die ihnen
vermitteln, wie sie in den Medien und damit beim Publikum bzw. Wähler am besten
ankommen.
Welche Macht die Medien ausüben, wird auch daran deutlich, dass in
diktatorischen Staaten (wie dem Dritten Reich oder auch in der ehemaligen DDR)
das Hören von "Feindsendern" oder wie in der DDR Westsendern verboten
war.
Damit Medien nicht zu mächtig werden, muss streng darauf geachtet werden, dass
nicht einzelne Medienunternehmer zu große Marktanteile erzielen. Viele
Medienfirmen versuchen, mit dem Kauf von Unternehmen aus verschiedenen
Medienbereichen (Fernsehen, Print-Medien wie Zeitung und Zeitschriften, Internet
usw.) ihren Einfluss auf breiter Front zu sichern. Die größten
Medienkonzentrationen auf dem deutschen Medienmarkt sind Bertelsmann (mit RTL,
RTL II, Super RTL und Vox), die Kirch-Gruppe (mit Pro 7, Kabel 1, N 24, Sat 1,
DSF, tm 3 und Pay-TV Premiere World) und die öffentlich-rechtlichen
Sendeanstalten. Derzeit ist allerdings die Kirch-Gruppe in massiven finanziellen
Schwierigkeiten. Dabei wird darauf zu achten sein, dass nicht schon große
Medienunternehmen durch Zukäufe aus der Kirch-Gruppe ihre Macht noch weiter
ausbauen.
Pressefreiheit
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht in Artikel 5, Absatz 1:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern
und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch
Rundfunk und Fernsehen werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht
statt."
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gibt es im Artikel 19 auch das
Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Dort heißt es:
"... dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen
sowie über Medien jeder Art ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und
Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten".
Diese Pressefreiheit gibt es nicht überall auf der Welt. Nach Statistiken wurde
sie in 28 Ländern der Erde stark eingeschränkt, in 65 war die Situation
bedenklich (z. Vgl. insgesamt gibt es ca. 200 Staaten auf der Erde). Im Jahr
2000 wurden 56 Journalisten in Ausübung ihres Berufs ermordet.
Die Pressefreiheit wird immer in Staaten mit einer Diktatur als Regierungsform
eingeschränkt. Gleichzeitig werden gerade dort die Medien genutzt, um die
Menschen zu beeinflussen. Auch in Deutschland gab es während des Dritten Reichs
massive Beschränkungen der Presse mit Zensur (es durfte nicht alles veröffentlicht
werden) oder gar Verboten von Zeitschriften (so musste z. B. sogar das
Katholische Sonntagsblatt der Diözese Rottenburg seine Arbeit bis nach dem
Krieg einstellen).
Die Grenzen der Pressefreiheit sind allerdings dort, wo der Schutz der Jugend
gefährdet ist und das Recht der persönlichen Ehre eingeschränkt wird. So
steht es auch im Artikel 5, Absatz 2 des Grundgesetzes. Verboten sind auch
Beleidigungen, Verrat von Staatsgeheimnissen oder Aufrufe zu Straftaten.
Wie sehr die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung auch
problematisch werden kann, wird immer wieder bei Ehrverletzungen bekannt oder
etwa dann, wenn offenkundig wird, wie sehr Medienkonsum auch Einfluss auf die
Lebensweise der Menschen, vor allem auch der Jugendlichen nehmen kann. Dies ist
vor allem dann der Fall, wenn Gewaltdarstellungen im Fernsehen oder Internet überhand
nehmen und damit die Hemmschwelle, selbst Gewalt anzuwenden, herunter gesetzt
wird. Aktuell wird diskutiert, wie weit auch öffentlich-rechtliche
Fernsehanstalten Gewaltdarstellungen im Fernsehen verantworten dürfen. Dabei
gilt es abzuwägen, was Informationspflicht der Medien ist und was ethisch und pädagogisch
zu verantworten ist. Gerade im Zusammenhang mit dem Amokschützen von Erfurt
wird diese Frage auf höchster politischer Ebene diskutiert.
Durch oftmals nicht der Wahrheit entsprechenden
"Sensationsjournalismus", wenn also nur um der Einschaltquoten oder
Auflagen von Zeitungen willen über Ereignisse oder Personen berichtet wird, wird
oftmals auch das "Recht der persönlichen Ehre" verletzt. Dies gilt vor allem
auch für Politiker, die im Mittelpunkt des Medieninteresses stehen oder auch für
sogenannte VIP's (very important people), also Personen des öffentlichen Lebens.
Eine heftige Diskussion um die Medien bzw. die Rolle der sogenannten
"Paparazzis" gab es nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem tödlichen Autounfall
von Prinzessin Diana vor einigen Jahren.
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* vermutlich hat sich diese Angabe mittlerweile deutlich verändert...