Sozialenzykliken der Kirche

Die Sozialenzykliken der Kirche haben sich immer wieder mit Themen wie Verständnis der Arbeit, Eigentum und Privatbesitz, Lohnfragen und Menschenwürde auseinander gesetzt. Dabei ist eine deutliche Entwicklung festzustellen. War die erste Sozialenzyklika von Leo XIII noch eindeutig in Abgrenzung vom Sozialismus zu sehen, so wird in der Folge immer klarer, dass sich die Kirche als Anwalt der Arbeitenden, vor allem aber als Anwalt der Entrechteten und Minderprivilegierten verstand (vgl. das Schlagwort von der „Option für die Armen“). Arbeit wird dabei zusehends nicht nur unter dem Aspekt der Lebenssicherung verstanden, sondern vielmehr im Zusammenhang mit der Selbstverwirklichung des Menschen und schließlich damit, dass Arbeit letztlich Anteilnahme am Schöpfungswerk Gottes ist (theologische Dimension). So wird in späteren Enzykliken und Verlautbarungen von kirchlicher Seite immer mehr das Motto „Arbeit vor Kapital“ betont (so auch im Sozialpapier der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland unter dem Motto „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“). Zudem entwickelte sich der Focus der päpstlichen Verlautbarungen immer stärker auf eine globale Sichtweise und damit auf eine internationale Verantwortung für Solidarität und Gerechtigkeit. Gerechtigkeit wird so nicht nur zum "Lebensprinzip der Gesellschaft", sondern zum (Über-)Lebensprinzip der Welt.
Grundlage der Enzykliken war und ist immer das christliche Menschenbild, das den Menschen als „Abbild Gottes“ versteht und damit letztlich transzendent begründet. Diese Gottebenbildlichkeit zeichnet den Menschen als Individuum, als Person aus. Der Mensch ist zur Freiheit und zur Verantwortung berufen und hat den Auftrag, Gottes Schöpfung fortzuführen (creatio continua), die Erde zu behüten und zu bebauen (so ist wohl der Schöpfungsauftrag, sich die Erde "untertan" zu machen, zu verstehen). Damit wird Arbeit nicht nur als Gelderwerb gesehen, sondern letztlich als Anteil an der Mitgestaltung der Schöpfung.

1) Leo XIII – Rerum novarum (RN) aus dem Jahre 1891
Rerum novarum (übersetzt: neue Probleme) war die erste Sozialenzyklika der katholischen Kirche und als Reaktion auf die wachsenden sozialen Missstände und Unruhen im 19. Jahrhundert zu verstehen. Die Enzyklika (Lehrschreiben der Päpste) ist als Antwort auf die zunehmende Begeisterung für den Kommunismus zu sehen, der mit einer heftigen Kritik am Christentum und an der Religion insgesamt einherging. Leo XIII hat in seiner Enzyklika wohl auch die Schriften von Bischof Ketteler aufgegriffen. Wenngleich sich Leo XIII eindeutig vom Kommunismus abgrenzte, so sind doch einige ganz wesentliche soziale Forderungen in Rerum novarum enthalten. Die Enzyklika hatte seinerzeit übrigens für sehr viel Aufsehen gesorgt. Die Forderungen aus der Enzyklika RN sollen in Grundzügen nachfolgend dargelegt werden.
Lohn: In RN wird ein menschenwürdiger, familiengerechter Lohn („Familienlohn“) gefordert, der die Mitarbeit der Mütter und Kinder (Kinderarbeit war in der Zeit der Industriellen Revolution weit verbreitet) überflüssig macht, ausreicht, um eine Familie ernähren zu können und dem Arbeiter die Möglichkeit zum Sparen eröffnet, um damit selbst Eigentum zu schaffen. Die Forderung nach einem Familienlohn war wohl die wichtigste und zentralste Forderung in RN.
Eigentum: Das Recht auf Eigentum wird – in Abgrenzung zum Kommunismus, der im Privateigentum ein Grundübel sah – auf Grund des Naturrechts gefordert. Dabei wird auch an Eigentum von Produktionsmittel gedacht, was Grundlage für den Wirtschaftsliberalismus ist. Der Kommunismus Marx’scher Prägung forderte dagegen die entschädigungslose Enteignung durch Staat und Gesellschaft.
Selbsthilfe: Für die Industriebarbeiter wird das Recht auf Selbsthilfeeinrichtungen und –organisationen (Koalitionsrecht) gefordert. Diese Forderung (später in Gewerkschaften realisiert) beruht auf dem so genannten Solidaritätsprinzip und wendet sich gegen den Alleinvertretungsanspruch der Parteien und gegen die Übermacht der Industriebosse. Das Koalitionsrecht wird als Menschenrecht bezeichnet.
Solidarität: Der Stärkere wird zur Hilfe für den Schwächeren nach Kräften verpflichtet.
Staat: Vom Staat wird für die benachteiligten und gewiss auch ausgebeuteten Industriearbeiter eine Schutz- und Fürsorgepflicht eingefordert (vgl. Sozialversicherungswesen, das schon Bismarck eingeführt hat). Der Staat wird also nicht aus seiner Verantwortung entlassen. Dem Staat wird also die Pflicht zur Intervention (Schutzgesetze, Sozialversicherungsmaßnahmen) auferlegt.

2)
Pius XI – Quadragesimo anno (QA), 40 Jahre nach RN, also aus dem Jahre 1931
Die Enzyklika QA zeichnet sich noch einmal durch eine Ablehnung des Sozialismus aus, spricht aber auch von einer erträumten „klassenfreien Gesellschaft“.
Klassen: Durch die Wirtschaftsweise des Liberalismus und durch die weltweite Industrialisierung wurde die Gesellschaft zusehends in zwei Klassen gespalten. Wenigen Genießern der Annehmlichkeiten stand die Masse der enterbten Industriearbeiter gegenüber. Zudem haben schon die Spätwirkungen des Ersten Weltkriegs (1914 – 1918) und die ersten Weltwirtschaftskrisen (so etwa im Jahre 1929)  Massenarbeitslosigkeit und eine erneute umfassende Verelendung heraufbeschworen (Deutschland hatte bei der Machtergreifung Hitlers im Januar 1933 sechs Millionen Arbeitslose). In der Enzyklika QA wird allerdings, entgegen dem mittlerweile in der Sowjetunion politische Wirklichkeit gewordenen Kommunismus, nicht die Vernichtung und Enteignung der besitzenden Klasse durch gewaltsame Revolution, sondern der Weg der Evolution durch Mitbestimmung und Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer an den Erträgen der Unternehmen gefordert.
Eigentum: Neben dem Recht auf Eigentum (so in RN 1891 gefordert) wird nun auch auf die Verpflichtung des Eigentums verwiesen. Eigentum und der Besitz haben nicht nur eine Individual-, sondern vor allem auch eine Sozialnatur („Eigentum verpflichtet!“; diese Forderung wurde im GG vom 23. Mai 1949 im Artikel 12, Absatz 2 wörtlich umgesetzt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“).
Arbeit: Arbeit ist dem Kapital gleichwertig. Später (spätestens in Laborem exercens aus dem Jahre 1991) wird ein deutlicher "Primat" der Arbeit vor dem Kapital formuliert.
Lohn: Es wird nicht nur ein gerechter Tariflohn gefordert, sondern das Recht des Arbeiters auf Beteiligung am Gewinn und auf Mitbestimmung in Tariffragen und Gestaltung des Arbeitslebens. In der Lohnfrage ist also wiederum eine deutliche Weiterentwicklung im Hinblick auf Mitbestimmungs- und Beteiligungsansprüche der Arbeiter gegenüber der Enzyklika RN festzustellen.
Subsidiarität: Die Subsidiarität („Hilfe zur Selbsthilfe“) ist das grundlegende Ordnungsprinzip zwischen den Menschen, der Gesellschaft und dem Staat. Hilfe soll nur da, wo nötig, erfolgen. Die Selbstständigkeit des Einzelnen und der Gruppen soll so weit wie möglich gewahrt bleiben. Dieses Subsidiaritätsprinzip gewährt dem Einzelnen und den Gruppen weitest gehende Freiheit und Selbstständigkeit. Wörtlich heißt es in QA: „Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen." Vermutlich wird in QA erstmals von kirchlicher Seite das Subsidiaritätsprinzip eingefordert.
Vermutlich hat bei der Arbeit an der Enzyklika QA auch Oswald von Nell-Breuning, SJ (=Societas Jesu, also Jesuit), der später als "Nestor der katholischen Soziallehre" bezeichnete Jesuit mitgewirkt.

3) Johannes XXIII – Mater et magistra (MM), 70 Jahre nach RN, also 1961 und Pacem in terris (PT), aus dem Jahre 1963
Menschenwürde: Im Mittelpunkt der Enzyklika Mater et magistra (übersetzt: Mutter und Lehrerin) steht die Einforderung der Menschenwürde. Das oberste Prinzip der Katholischen Soziallehre, dass nämlich – gemäß der christlichen Anthropologie – der Mensch Träger, Schöpfer und Ziel aller gesellschaftlichen Einrichtungen sein muss, wird für alle Menschen gefordert. Die unantastbare Würde der menschlichen Person wird von Johannes XXIII betont und muss gegen einen rücksichtslosen Individualismus der „Ellbogengesellschaft“ und gegen den revolutionären Kollektivismus (Kollektiv heißt Gemeineigentum) der Versorgungsgesellschaft (Staat sorgt für alles) geschützt werden.
Frieden: Angesichts der latenten Gefahr militärischer Auseinandersetzungen im so genannten „Kalten Krieg“ und nach der Erfahrung der „Kuba-Krise“, die beinahe einen Atomkrieg ausgelöst hätte (1962), betont Johannes XXIII, dass Friede nicht nur auf dem damals gültigen „Gesetz“ des „Gleichgewichts des Schreckens“ bzw. der militärischen Rüstung, beruht, sondern dann, wenn Vertrauen, Wahrheit, Gerechtigkeit und tätige Solidarität Bestand haben. Der Rüstungswettlauf wird gar als „soziale Sünde“ diffamiert. Das Verbot von Atomwaffen wird gefordert.
Mit diesen Äußerungen zeigt Johannes XXIII große Weitsicht. Bis seine Forderungen aber wenigstens ansatzweise umgesetzt werden, sollten noch fast drei Jahrzehnte vergehen (vgl. Niedergang der Sowjetunion Ende der 80-er Jahre, Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990). Das Ende des „Kalten Krieges“ kam mit dem Verschwinden des staatstragenden Kommunismus im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts.

4) II. Vatikanisches Konzil – Gaudium et spes (GS), aus dem Jahre 1965
Die Pastoralkonstitution Gaudium et spes ist keine Enzyklika, also kein päpstliches Lehrschreiben, sondern ein Dokument, das von der Versammlung der Bischöfe auf dem von Papst Johannes XXIII einberufenen und von Papst Paul VI zu Ende geführten II. Vatikanischen Konzil (1963 bis 1965) erlassen wurde. Die Pastoralkonstitution Gaudium et spes („Freude und Hoffnung“, so die ersten Worte des Dokuments) ist wohl eines der bedeutendsten Dokumente des II. Vaticanums.
Die Menschenwürde (Mensch als Person und Abbild Gottes) steht im Mittelpunkt der Verlautbarung. Die Ordnung der Dinge (und damit auch der Wirtschaft) muss demnach der Ordnung der Personen dienstbar gemacht werden. Die Subsidiarität gewinnt angesichts der Konzentrationsentwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft zusehends Bedeutung und soll die Stärkung individueller Möglichkeiten und Rechte bewirken.
Gleichzeitig wird der Blick auf die Gestaltung der weltweiten Beziehungen gelenkt. Die Anerkennung und Würde der so genannten „Drittwelt-Länder“ wird eingefordert. Sie dürfen nicht von einer weltweiten wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung abgekoppelt werden.

5) Paul VI – Populorum progressio (PP), au dem Jahre 1967
Den Gedanken der weltweiten Verflechtung und Verantwortung greift Paul VI in seiner Enzyklika Populorum progressio (Fortschritt der Völker) aus dem Jahre 1967 erneut auf. Für ihn ist „Entwicklung der neue Name für Friede“. Damit kommt eine neue Sichtweise in die Diskussion um die soziale Gerechtigkeit.
Entwicklung: Fortschritt und Entwicklung im menschlichen und sozialen Sinne ist der neue Name für Friede. Nur wenn Fortschritt und Entwicklung weltweit greifen, ist der drohende „Nord-Süd-Konflikt“ abzuwenden und der Friede zu sichern (diese Forderung ist gerade in unserer Zeit von allergrößter Dringlichkeit).
Weltfonds: Es wird gefordert, dass die reicheren Länder aus ihren Erträgen einen angemessenen Teil zur Unterstützung der ärmeren Länder nach dem Prinzip der Solidarität und Subsidiarität einzahlen.
Eigentum: Es gibt für niemanden ein unbedingtes und unumschränktes Recht auf Eigentum. Niemand ist befugt, seinen Überfluss ausschließlich sich selbst vorzubehalten, wo anderen das Notwendige zum Überleben fehlt. "Das Eigentumsrecht darf (...) niemals zum Schaden des Gemeinwohls genutzt werden."  In PP rechtfertigt Papst Paul VI unter Umständen gar die staatliche Sozialisierung (Enteignung) des Eigentums mit der Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Zudem heißt es dort, "dass egoistische Spekulationen keinen Platz haben dürfen".

6) Paul VI – Octogesimo adveniens (OA), 80 Jahre nach RN, also 1971 und Ansprache vor der IAO 1969 in Genf
In OA und seiner Ansprache in Genf wurde Papst Paul VI deutlich.
Ideologien: Die Ideologien des Sozialismus und Liberalismus versklaven den Menschen. So deutlich hat sich die Kirche wohl kaum einmal von den Antipoden Sozialismus und (Wirtschafts-)Liberalismus abgegrenzt und den so genannten „dritten Weg“ der Katholischen Soziallehre vorgestellt.
Mitentscheidung: Die Übernahme von Mitentscheidung und Mitverantwortung sind eine elementare Forderung der Natur des Menschen und zugleich eine Bestätigung seiner Freiheit und der Weg zu seiner persönlichen Entfaltung.
Arbeit: Die Voraussetzungen für Frieden in der Welt sind soziale Gerechtigkeit und Arbeit für alle.

7) Johannes Paul II – Laborem exercens (LE), 90 Jahre nach RN, also 1981
Arbeit: Es gibt keine höheren und niederen Arbeiten. Alle Arbeit ist gleichwertig. Neben den drei bekannten Dimensionen der Arbeit, der individuellen, der psychologischen und sozialen, wird auch auf die theologische Dimension hingewiesen. Jede Arbeit des Menschen ist dabei eine Mitarbeit an der Vollendung des Schöpfungswerkes Gottes. Arbeit ist dann dem Kapital nicht gleichwertig, sondern hat immer eindeutig Vorrang, weil Kapital immer erst eine Frucht der Arbeit ist (Arbeit vor Kapital!!). Arbeit ist nie Ware (wie das Kapital). Subjekt der Arbeit ist immer der Mensch, die Arbeit selbst ist als Tun des Menschen immer Objekt. Johannes Paul II spricht vom „Primat der Arbeit über das Kapital und das Eigentum“. Man hat den Ansatz "Primat der Arbeit vor dem Kapital" als "Laborismus" bezeichnet. Dieser Laborismus geht mit der heutigen Wirtschaftssituation hart ins Gericht. So wird festgestellt, dass die Sozialstruktur dann unmenschlich wird, wenn die Rendite eines Unternehmens Vorrang vor der Beschäftigungssituation besitzt
Eigentum: Der Begriff des Eigentums wird erweitert durch das Recht des Arbeitenden auf Miteigentum an Produktionsmitteln, weitest gehende Mitbestimmung am Ablauf des Produktionsprozesses und Anrecht auf Gewinnbeteiligung.

8) Johannes Paul II – Centesimus annus (CA), 100 Jahre nach RN, also 1991
Nach dem Zusammenbruch des Marxismus und Kommunismus in Europa sah sich Johannes Paul II zu einer weiteren Sozialenzyklika veranlasst, mit der er auf die neu entstandene Situation antworten wollte.
Kritik am Kapitalismus und Konsumismus: Ziel der Enzyklika CA war weniger ein Abgesang auf den Kommunismus als vielmehr eine kritische Distanz zu Kapitalismus und Konsumismus. Dennoch wird der Zusammenbruch des Kommunismus als Konsequenz der Untauglichkeit eines kollektivistischen Systems, in dem eine permanente Verletzung der Würde der menschlichen Person herrschte, und als Folge der durch den Atheismus bestimmten geistigen Leere und Orientierungslosigkeit analysiert.
Wenngleich eindeutig das Wirtschaftssystem des Westens als das bessere verstanden wird, hat diese Form des Kapitalismus nur so lange ihre Berechtigung, so lange sich der Kapitalismus in den Dienst an der menschlichen Freiheit stellt und ethische und religiöse Dimensionen anerkannt bleiben. Die Marktwirtschaft muss auf den Menschen hingeordnet sein und nicht umgekehrt.
Johannes Paul II sieht die Gefahr der liberalen Marktwirtschaft, dass der Mensch in dieser seine Freiheit in einer Weise benutzt, in der er sich nur noch selbst kennt, nicht aber seinen Nächsten und noch weniger Gott beachtet. Der Mensch, so Johannes Paul II in seiner Enzyklika, sei dadurch bedroht, dass er sich durch den Konsumismus seiner selbst entfremde und seine Hinordnung auf den Nächsten und auf Gott verlieren könnte.

Abschließend kann festgestellt werden, dass sich die Kirche über die vorsichtige Beachtung der sozialen Frage, die viel zu spät erst Ende des 19. Jahrhunderts angegangen wurde, immer deutlicher auf die Seite der Arbeitenden gestellt hat und in den letzten Jahrzehnten verstärkt den Blick auf die internationale Verflechtung und auf die Entwicklungsmöglichkeiten der so genannten Dritten Welt (der Begriff der Dritten Welt meint die Entwicklungsländer, die nach dem „Westen“ als der Erste Welt, dem kommunistischen Osten als der Zweiten Welt quasi den Rest der Welt bedeutet; mittlerweile wird meistens von der Verantwortung für die "Eine Welt" gesprochen) gelegt hat.

Quellen:
Auszüge aus den aufgeführten Dokumenten
Überblick über die Geschichte Kath. Sozialenzykliken, Verfasser unbekannt

Stand: 30. März 2005
Günter Brutscher