Wirtschaftsethik – ein Überblick

A) Grundlagen
Ein Student fragt den Professor: „Ich möchte einen Kurs in Wirtschaftsethik belegen.“ Darauf antwortet der Professor: „Nun entscheiden Sie sich mal. Entweder das eine oder das andere.“ (Karl Kraus, Satiriker).
Die Kombination von Wirtschaft, die strategischem Nutzenverhalten und einer expliziten Kosten-Nutzen-Betrachtung unterliegt, und Ethik, die sich mit der Frage des Sittlichen und der Moral beschäftigt, scheint auf den ersten Blick unvereinbar. Und dennoch: Schon der Begründer der modernen Wirtschaftslehre, Adam Smith, war als Moralphilosoph überzeugt davon, dass das Streben des Einzelnen nach Erfolg und Wohlstand letztlich zum allgemeinen Wohlstand aller führt. Smith war gar überzeugt davon, dass vermittels der „unsichtbaren Hand“ mit wirtschaftlichem Erfolgsstreben und seinem Ansatz des Liberalismus[1] (nach dem Produzent und Konsument jeweils die je eigenen Interessen verfolgen) die Armut in der Welt besiegt werden könne. So gesehen vertrat Adam Smith in seinem Ansatz durchaus eine Vision mit einem hohen ethischen Anspruch.
Seine Prognose, die er schon vor 225 Jahren stellte, hat sich nicht erfüllt. Vielmehr scheint es, dass die Schere zwischen Arm und Reich national und weltweit immer weiter auseinander geht.
Dabei ist anzumerken, dass Wirtschaft grundsätzlich nicht amoralisch ist. Im Gegenteil. Vielmehr ist es Aufgabe des Wirtschaftens, die Knappheit der Güter so zu organisieren, dass die (unendlichen) Bedürfnisse der Menschen erfüllt werden. Die Erfüllung dieser Bedürfnisse bedeutet, dass es den Menschen dann (hoffentlich) gut geht. Der gängige Regelungsmechanismus, nach dem die Allokation (bedeutet etwa Zuteilung) der knappen Güter funktioniert, ist der Markt[2]. Die Marktwirtschaft hat sich mittlerweile in ihren unterschiedlichen Facetten in der Welt – abgesehen von wenigen Ausnahmen, die noch nach zentralverwaltungswirtschaftlichen Grundzügen organisiert sind – durchgesetzt.
Schon im 19. Jahrhundert wurde eine ausbeuterische Wirtschaft, wie sie sich übrigens schon viel früher in der Geschichte gezeigt hat (vgl. Leibeigenschaft usw.), im Zusammenhang mit der Industrialisierung heftigst attackiert. Bekannt geworden ist vor allem die Kritik von Karl Marx, dem philosophischen Begründer des Sozialismus und Kommunismus. Marx zeichnete sich dabei mit einer massiven Kritik am „Kapitalismus“, wie er den Wirtschaftsliberalismus beschimpfte, aus. Er forderte eine Revolution der bestehenden Verhältnisse. Das Proletariat, die entrechtete Arbeiterklasse, sollte sich zusammenschließen und der Bourgeoisie, wie er die wohlhabenden Unternehmer bezeichnete, den Garaus machen. Das von Karl Marx und Friedrich Engels verfassten „Kommunistischen Manifest“ aus dem Jahre 1848 endet mit der bekannten Aufforderung: „Proletarier aller Länder, vereinigt euch.“
Als eigentliche Disziplin entwickelt sich die Wirtschaftsethik allerdings erst seit etwa den 60-er und 70-er Jahren des 20. Jahrhunderts. Neue Dynamik und Bedeutung erfährt die Wirtschaftsethik angesichts der wirtschaftlichen Globalisierung, die seitherige nationalökonomische Regelungsmechanismen zusehends in Frage stellt. Die Sorge, dass ein globaler Neoliberalismus in einer konsequent rücksichtslosen Ausprägung (als sogenannter „Sozialdarwinismus“[3]) herrscht, lässt vermehrt den Ruf nach ethischer Verantwortung der Wirtschaft laut werden.

B) Definition und Struktur der Wirtschaftsethik
Wirtschaftsethik hat die Aufgabe, eine ethische Theorie der Moral für wirtschaftliches Handeln und Rahmenbedingungen der Wirtschaft zu entwickeln. Diese ethische Theorie soll gerechte Normen, Institutionen und Systemstrukturen begründen und in die wirtschaftlichen Abläufe implementieren (also einfügen), so dass wirtschaftliche Interaktionen in ihrer Folgewirkung menschlichen Personen ein möglichst gutes Leben ermöglichen. Der Begriff der Wirtschaftsethik umfasst sowohl die ethische Anforderung an eine überbetriebliche Wirtschaftsorganisation als auch die „Unternehmensethik“, die sich auf konkrete betriebswirtschaftliche Vorgehensweisen bezieht, die ethisch reflektiert und im besten Fall überprüft und angepasst werden.
Ziel der Wirtschaftsethik ist es also nicht in erster Linie Moralprinzipien zu entwickeln, denen sich die Wirtschaft unterzuordnen hat (dies ist schon deshalb nicht möglich, weil es für Ethik und Moral letztlich keine Sanktionsmöglichkeiten gibt, wenn Ethik und Moral nicht in Gesetze „gegossen“ ist). Vielmehr gilt es, ökonomische und moralische Rahmenbedingungen so miteinander zu vereinbaren, dass „das Gute“ sich durchsetzt. Wie sehr unternehmerisches Handeln letztlich auf Freiwilligkeit in Bezug auf ethische Orientierung basiert, formulierte Rupert Lay, ein bekannter Jesuit folgendermaßen: „Das ethisch-orientierte Handeln besteht in einer zusätzlichen Leistung, die über die der Vertragsgerechtigkeit geforderte eingebracht wird“.
Mittlerweile setzt sich gerade in Unternehmen allerdings die Überzeugung durch, dass in Anlehnung an einen in Marketingkreisen bekannten Slogan gilt:  „ethics sells“. Moral und Ethik steigern letztlich die Verkaufszahlen. Oder umgekehrt: Skandale, etwa in Bezug auf durch Unternehmen verursachte Umweltkatastrophen schaden dem Unternehmen so sehr, dass es wirtschaftlich geboten ist, diese offensiv zu vermeiden. So gesehen setzen Unternehmen immer mehr auf veröffentlichte Leitbilder, in denen sie zum Teil hohe Selbstverpflichtungen formulieren. Diese Leitbilder beziehen sich auf den Umgang der Unternehmen mit Kunden, Mitarbeitern, Produkten, der Umwelt und enthalten zudem häufig Führungsgrundsätze, die zuweilen so hohe ethische Maßstäbe ansetzen, dass sie durchaus den Anforderungen einer katholischen Soziallehre mit deren Prinzipien der Personalität, Subsidiarität, Solidarität und dem alles umgreifenden Ziel des Gemeinwohls alle Ehre machen würden.
Die Wirtschaftsethik insgesamt ist in drei Ebenen zu unterscheiden. Auf der Makroebene kommt das Tun und Unterlassen des Staates (zunehmend der Welt) und der Wirtschaftssysteme in den Blick, auf der Mesoebene werden Unternehmen und deren ethische Ausrichtung untersucht (Unternehmensethik), schließlich wird auf der Mikroebene das individuell richtige und „gute“ Handeln des Konsumenten problematisiert (also etwa das Kaufverhalten, Stichwort „Fairkauf“, angemessener Preis). Damit ist klar, dass auch der Konsument wirtschaftsethische Verantwortung hat und in seinem Kaufverhalten sehr wohl auch „moralische“ Rücksichten eingehen kann und sollte.
Bereichsethiken der Wirtschaftsethik sind z. B. die „Marketingethik“ (ethische Leitlinien der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Beachtung der „Wahrheit“ von Werbebotschaften), die „Managementethik“ (Dilemma zwischen unternehmerischen und moralischem Handeln, etwa in der Frage der Sicherung von Arbeitsplätzen oder Einhaltung von Umweltstandards, wenn diese Kosten verursachen, die das Ziel unternehmerischen Handelns, nämlich Gewinne zu erwirtschaften, in Frage stellen), die „Führungsethik“ (Abbau hierarchischer Strukturen, Identifizierung der Mitarbeiter mit dem Unternehmen, Einräumen von Arbeitnehmer-Mitbestimmungsrechten usw.) und die „Ethik unternehmerischer Entscheidungsfindung“ (konkretes unternehmerisches Handeln, das „Nebenwirkungen“ berücksichtigt).

C) Philosophische Ansätze der Ethik und deren mögliche Anwendung auf die Wirtschaftsethik
Wirtschaftsethik entscheidet sich letztlich an den Möglichkeiten der Implementierung, d. h. daran, wie ethische Überzeugungen in praktische wirtschaftliche Vollzüge eingehen. Konkret: Wie wird aus theoretischer Reflexion des „Sollens“ die Praktikabilität des Möglichen und die  konkrete Realität des Seins. Utopische, wenn auch faszinierende ethische Ansätze laufen ins Leere, wenn sie keine konkrete Umsetzung erfahren oder erfahren können, weil sie ökonomischen Grundbedingungen zuwider laufen.
Ethik wird in Normen und Gesetzen konkret. Ethische Grundüberzeugungen fließen in die Gesetzgebung einer Nation ein. In diesem Fall folgen der Nichtbeachtung der gesetzlichen Normen Sanktionen, also Strafen, die zur Beachtung der Normen zwingen. So ist in Deutschland die soziale Marktwirtschaft, die durchaus einem hohen ethischen Anspruch folgt, zwar nicht grundgesetzlich verankert, durch zahlreiche gesetzgeberische Eingriffe (Wettbewerbsrecht, Sozialgesetzgebung, Stabilitätsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz usw.) wird allerdings insbesondere die zweite Säule der sozialen Marktwirtschaft, nämlich die soziale Grundsicherung, gesetzgeberisch gesichert.
Die Globalisierung, also der Prozess, dass wirtschaftliche Abläufe zusehends nationale Schranken überwinden und ein weltweiter Wettbewerb und Markt sich etabliert, ermöglicht allerdings, sich dieser gesetzgeberischen Begrenzungen zu entziehen. Eine weltweite Gesetzgebung gibt es nicht. Selbst die Menschenrechte, die der Charta der Vereinten Nationen zu Grunde liegen, sind letztlich nur als Ethos (ethischer Rahmen) der Menschheit zu sehen. So erfährt die Wirtschaftsethik im Zuge der Globalisierung eine ganz neue Dimension.
Dabei gibt es mehrere Ansätze, die eine weltweite ethische Verpflichtung des wirtschaftlichen Handelns zum Ziel haben. Konkret und immer noch beachtenswert ist das sogenannte „Davoser Manifest“, das so etwas wie ein „Hippokratischer Eid“ der Ökonomen sein könnte (vgl. Kopie).
Unter dem Titel „Projekt Weltethos“ hat Professor Hans Küng versucht, einen ethischen Konsens in den Weltreligionen zu finden, der dann auch für wirtschaftsethische Fragen gelten könnte[4].
Die katholische Kirche hat in einem lang andauernden Prozess aus der Bibel und der Tradition in Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Fragen (etwa der sogenannten „sozialen Frage“ im 19. Jahrhundert) ihre katholische Soziallehre entwickelt, die auf dem Personalitätsprinzip (Achtung der Person als „Gottes Ebenbild“), dem Solidaritätsprinzip (der Mensch ist immer ens personale, also Einzelwesen, aber auch ens sociale, also Gemeinschaftswesen und auf die Gemeinschaft hin geordnet, sodass immer auch die Solidarität der (Welt-)Gemeinschaft in gesellschaftlichen, aber auch wirtschaftlichen Fragen zu beachten ist), der Subsidiarität (die nächst mächtigere, größere oder „höher“ gestellte Organisation greift in die Belange der kleineren Organisation oder Einzelperson erst dann ein, wenn diese ihre Angelegenheiten nicht selbst bewältigen kann bzw. um Hilfe nachsucht; dabei gilt immer der Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“) und des Gemeinwohls (also dem Ziel, dass das Wohl aller bedacht wird) gründet.
Mittlerweile (seit Ende des 20. Jahrhunderts) hat sich auch das Prinzip der Nachhaltigkeit[5] als Kriterium der katholischen Soziallehre durchgesetzt. Nachhaltigkeit bedeutet, dass wir mit den Gütern und Ressourcen der Erde so umgehen sollen, dass auch zukünftigen Generationen noch eine Lebensmöglichkeit eröffnet bleibt.
Philosophische Ansätze, die in Fragen der Wirtschaftsethik diskutiert werden, sind unter anderem die des Utilitarismus, der deontologischen Ethik und mittlerweile wohl am weitesten verbreitet die Diskursethik bzw. die sogenannte Verantwortungsethik. Unter Utilitarismus versteht man dabei den philosophisch-ethischen Ansatz, nach dem das Handeln und dessen Regelung nach den zu erwartenden Folgen zu bewerten ist. Das Kriterium der moralischen Beurteilung ist dabei die gesamtgesellschaftliche Nutzenmaximierung[6]. Moralisch richtig ist also, was dem Wohle aller dient. Das Glück des Kollektivs ist Ziel des Utilitarismus, der im 19. Jahrhundert entwickelt wurde. Die Idee der „unsichtbaren Hand“, die dafür Sorge trägt, die Knappheit der Ressourcen (Güter) angesichts der (quasi unendlichen) Bedürfnisse der Menschheit zu verteilen, kann als utilitaristisch konform angesehen werden. Der Utilitarismus war lange Zeit der dominierende philosophisch-ethische Ansatz der Wirtschaftsethik.
Die Maximenethik oder Pflichtethik (auch deontologische Ethik) geht im Wesentlichen auf Immanuel Kant (1724 bis 1804) zurück. Nach seiner Vorstellung kann der Mensch aufgrund der Vernunft moralische Rechte und Pflichten begründen und Handlungsregeln autonom entwickeln. Nützlichkeitserwägungen haben dabei keinen Platz. Die Maximen seines Handelns sind als Willensgrundsätze des Menschen zu verstehen. Ausschlaggebend sind also nicht die Folgen einer Handlung des Menschen, sondern deren Gründe, die nach Kant auch für den Handelnden selbst Gültigkeit haben müssen. So kann der sogenannte „kategorische Imperativ“ verstanden werden, der in unterschiedlichen Ausformulierungen überliefert wird: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“. Ein gewisser Edward Freeman vertritt in seiner „Stakeholdertheorie“ (s. u.) den Ansatz, dass alle Unternehmensstrategie wertorientiert sein müsse. Er beruft sich dabei auf die Kant’schen Grundlagen der Maximenethik. 
Mittlerweile gilt die sogenannte Diskursethik als der wohl wichtigste Ansatz der Wirtschaftsethik. Diskurs oder Verständigung – etwa auf ethische Grundlagen – ist nach diesem Ansatz der sogenannten „Frankfurter Schule“ (u. a. Adorno, Habermas, Horkheimer) die „auf gültiges Einverständnis abzielende Kommunikation“. In diesem Diskurs wird die Gleichberechtigung der Gesprächspartner gefordert, was mit dem Begriff der „herrschaftsfreien Kommunikation“ bezeichnet wird. Wahrheit, Wahrhaftigkeit und Richtigkeit von Äußerungen werden dabei eingefordert. Gegenüber Kant wollen die Vertreter der Diskursethik zwar auch vermittels der Vernunft zu gültige Maximen des Handelns kommen, wobei allerdings der Dialog, also die Teilnahme mehrerer Gesprächspartner, zentral ist. Kant hingegen wird eine „monologische Konzeption“ vorgeworfen. Festgeschriebene Moralprinzipien, die für die Kant’sche Pflichtenethik konstitutiv sind, werden von den Vertretern der Diskursethik abgelehnt.
In Bezug auf wirtschaftsethische Fragen wird kritisiert, dass die Diskursethik nur die Belange tatsächlicher Diskurspartner berücksichtigt. Zukünftige Generationen und deren Interessen werden zumindest zu wenig berücksichtigt. Mit dem Namen Hans Jonas[7] ist der Ansatz der Verantwortungsethik eng verbunden. Wenn Utilitarismus und Maximenethik ihre Ansätze noch weitgehend unabhängig von politischen und technischen Entwicklungen gesehen haben, berücksichtigt die Verantwortungsethik um so entschiedener die technischen und ökologischen Risiken derzeitigen (wirtschaftlichen) Handels für die zukünftigen Generationen. Verantwortungsethik bedeutet, dass das Handeln die absehbaren Folgen des Handelns berücksichtigen muss und die Verantwortung dafür getragen werden muss. Die Verantwortungsethik versteht sich also als Zukunftsethik. Gerade im Zusammenhang mit den ökologischen Auswirkungen aktuellen wirtschaftlichen und technischen Handelns ist eine Beschränkung der Macht und der Möglichkeiten des Menschen erforderlich. Jonas ist dabei überzeugt, dass im Menschen „objektive Werte an sich“ existieren, die ihn aus Furcht vor möglichen Konsequenzen zu einem verantwortlichen Wesen machen. Er spricht von der „Notwendigkeit der Metaphysik“ und der „Schöpfungsordnung“, in der er letztlich die Begründung der Verantwortung sieht (vgl. biblischer Schöpfungsauftrag, dass der Mensch über die Erde herrschen soll und diese behüten und bebauen solle). Die Idee der „Nachhaltigkeit“ (s. o.) ist durchaus mit den Ansätzen der Verantwortungsethik kompatibel, bzw. gar deren Konsequenz.

D) Grundsätzliche Schwierigkeiten einer Wirtschaftsethik
Wirtschaftliches Handeln ist auf Gewinnmaximierung ausgerichtet. Gewinne entstehen, wenn die Kosten für  Produktion, Vertrieb und Verkauf geringer sind als die für das Wirtschaftsgut erzielten Erträge. Somit ist wirtschaftlich Handelnden immer daran gelegen, Kosten zu minimieren[8]. Dadurch kann der Preis für ein Wirtschaftsgut so gestaltet werden, dass dieses am Markt konkurrenzfähig ist. Eine Kostenminimierung wird oftmals über den Faktor Arbeit möglich (geringere Bezahlung, höhere Anforderung an die Produktivität, längere Arbeitszeiten...). Eine andere Möglichkeit ist möglichst Kosten auszulagern, das heißt, anderen Trägern zu übergeben (sogenannte „externe Kosten“, die oftmals die Gemeinschaft zu schultern hat, wie etwa Infrastruktur, Umweltschutz usw.). Die Globalisierung, also der Prozess, dass die nationalen Schranken für die Wirtschaft zunehmend unbedeutender werden, bringt in diesem Zusammenhang völlig neue Perspektiven. Die Standortkonkurrenz ist mittlerweile längst eine weltweite. Nationalstaatliche Regelungen verlieren zusehends an Bedeutung, weil die Wirtschaft viel flexibler reagieren kann als noch zu Zeiten eines nationalstaatlichen Protektionismus, bei dem die jeweils auf einen Staat begrenzte Wirtschaft etwa durch Zölle oder Einfuhrbeschränkungen sich vor der weltweiten Konkurrenz schützen konnte. Damit verliert das klassische Prinzip „national produzieren und international verkaufen“, welches auch für das Exportland Bundesrepublik Deutschland in den Zeiten des Wirtschaftswunders reiche Früchte in Form von Wirtschaftswachstum und Wohlstand für die Menschen brachte, zunehmend an Bedeutung. Die aktuelle Entwicklung im Zuge der EU-Osterweiterung, bei der seit dem 1. Mai 2004 zehn neue Mitgliedstaaten der EU beigetreten sind und somit der „Europäische Binnenmarkt“ geöffnet wurde (Freier Waren-, Kapital-, Dienstleistungs- und Arbeitskräfteverkehr), führt für viele - auch in Deutschland - zum Teil geradezu existentiell spürbar die Konsequenzen (Vor- und Nachteile) dieser Situation vor Augen. Die Angst, dass noch mehr Arbeitsplätze in sogenannte „Billiglohnländer“, die zudem oftmals noch günstigere Steuerbedingungen und vordergründig wirtschaftsfreundlichere Gesetzgebung (flexible Arbeitszeiten, weniger ausgeprägte Sozial- und Umweltstandards, z. T. nur schwach entwickeltes Gewerkschaftswesen) aufweisen, geht um.
Die wirtschaftsethische Diskussion erfährt dadurch ganz neue Dimensionen. War schon zu Zeiten nationalstaatlicher Wirtschaft die Implementierung ethischer Standards letztlich nur über gesetzgeberische Maßnahmen möglich, so verliert mittlerweile auch diese Möglichkeit zunehmend an Wirkung. Weltweite Gesetzgebung gibt es quasi nicht. Erklärungen von Menschenrechten und Menschenpflichten bedürfen der Akzeptanz und Umsetzung. Sanktionsmöglichkeiten sind nur in sehr beschränktem Maße möglich. Die Verhandlungen und Vereinbarungen auf der Ebene der UNO (der nahezu alle Staaten der Erde angehören) und ihrer angeschlossenen Organisation (etwa der WTO, World Trade Organisation oder Welthandelsorganisation) laufen oft ins Leere, weil einzelne Mitgliedsstaaten die Verträge nicht ratifizieren oder nicht in nationales Recht übernehmen (vgl. die Ablehnung der USA die Vereinbarungen des Kyoto-Protokolls zur Reduktion des CO2-Ausstoßes einzuhalten).
Auf diesem Hintergrund werden die Forderungen danach, dass die Marktwirtschaft und die liberale Wirtschaftsordnung sich noch mehr in den Dienst an den Menschen stellen muss, dass der Primat der Politik und des Rechtes über die Wirtschaft gelten solle und der Primat des Ethos gegenüber Ökonomie und Politik beachtet werden müsse, immer lauter. Die Entwicklung eines globalen Ethos angesichts einer global agierenden Wirtschaft ist Grundbedingung dafür, dass ethische Fragen angesichts der neuen Situation überhaupt zur Geltung kommen können. Ein tatsächlich weltweit akzeptierter und verbindlicher Ethik-Codex fehlt leider – trotz verschiedenster Entwürfe - noch immer. 

E) Konkrete Schritte und Ansätze
Derzeit ist - zumindest in Ansätzen - ein Bewusstseinswandel vom Ansatz des Shareholder Values zum Stakeholder Value zu beobachten. Nachdem die meisten international und damit auf dem globalen Markt agierenden Unternehmen Aktiengesellschaften sind, gilt allerdings noch oftmals der Shareholder Value (wörtlich übersetzt der Aktionärswert), also die Maximierung des Gewinns für die Anteilseigner (Aktionäre) des Unternehmens als ausschließliches Kriterium für die Bewertung eines Unternehmens. Dagegen steht der Stakeholder (übersetzt bedeutet Stakeholder soviel wie individuelle Anspruchsträger oder kollektive Anspruchsgruppen) Value[9], womit gemeint ist, dass die Interessen aller Anspruchsgruppen eines Unternehmens berücksichtigen muss. Diese „Anspruchsgruppen“ sind Investoren, also Eigenkapitalgeber (z. B. Aktionäre) und Fremdkapitalgeber (z. B. Banken), Arbeitnehmer, Management, Kunden, Lieferanten und die allgemeine Öffentlichkeit. Sie alle sollen bei der Formulierung von Unternehmenszielen berücksichtigt werden. Mit diesem Ansatz wird gemeinhin eine umweltfreundliche Unternehmenspolitik verbunden, weil die Umweltverträglichkeit eines Produkts im Herstellungsprozess immer stärker bedacht wird (und zwar von mehreren, wenn nicht sogar allen Stakeholdern). Fast schon selbstredend wird bei dem Stakeholder-Ansatz die Grundposition der Diskursethik als Grundlage für eine ethische Bindung zur Geltung kommen.
Es gibt allerdings durchaus noch Vertreter der Meinung, dass Unternehmen keinen Auftrag und keine Verantwortung für soziale Angelegenheiten haben. So ist z. B. der Titel eines Aufsatzes von Milton Friedmann geradezu Programm. Friedmann hat diesen Aufsatz im Jahre 1970 mit der Überschrift „The social responsibility of business is to increase its profits“ geschrieben. In den dort dargelegten Überlegungen sieht er die Verantwortung der Unternehmen darin, möglichst hohe Gewinne (für die Shareholder) zu erwirtschaften. Die Bewältigung sozialer Aufgaben obliege demnach dem Staat. Die klassische ökonomische (Unternehmens-)Ethik will dagegen nach Wegen suchen, wie Gewinn und Moral miteinander kompatibel - besser noch - füreinander fruchtbar gemacht werden können. Als „Goldene Regel" dieser ökonomischen Ethik gilt: „Investiere in die gesellschaftliche Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil“. Dieser Ansatz will dem sogenannten „win-win-Prinzip“ gerecht werden. Das bedeutet, dass sowohl Moral als auch unternehmerische Gewinnorientierung in diesem Prozess letztlich als „Gewinner“ dastehen.
Selbst wenn der Stakeholder-Ansatz noch eher Wunschdenken ist, haben mittlerweile viele Unternehmen erkannt, dass ethische Selbstbindung durchaus auch verkaufsfördernd sein kann. Nach der Devise des „ethics sells“ oder „morals sells“, dass also ethisch begründete Rahmenbedingungen für ein Unternehmen durchaus imagefördernd und damit letztlich nachfragefördernd sein können,  haben viele global players mittlerweile (zuweilen in Hochglanz gedruckte) Leitbilder[10] entwickelt. Diese Leitbilder, an deren Entstehungsprozess in der Regel sowohl Manager als auch Kapitalgeber, Mitarbeiter und sogar Kunden und die sogenannte Öffentlichkeit (also die Stakeholder insgesamt) mitgewirkt haben, zeigen häufig geradezu hochethische Ansprüche. Ob diese allerdings in der Realität auch greifen, lässt sich nicht immer verifizieren. Papier ist nun mal geduldig. Die Umsetzung in der Realität und im Konfliktfall, wenn also ethische Ansprüche Kosten verursachen, die den wirtschaftlichen Erfolg in Frage stellen, ist die Nagelprobe für jedes Leitbild oder jeglichen Ethik-Codex, der zumeist in der Form der Selbstverpflichtung aufgestellt wurde[11].
Neben den oben genannten Ansatzpunkten führt vor allem das sogenannte öffentliche Interesse durchaus dazu, dass Konzerne und Wirtschaftsunternehmen sich ihrer ethischen Verantwortung bewusst werden oder bleiben. Bekannt werdende Umweltskandale sind nach wie vor so etwas wie Höchststrafen für Wirtschaftsunternehmen.
Die Forderung nach einem Global Governance werden zunehmend lauter. Dabei wird unter Global Governance etwa Folgendes verstanden: 
Auf den einfachsten Nenner gebracht bedeutet „Global Governance“, den Prozess der Globalisierung politisch zu gestalten“[12]. Ziel des Global Governance ist es, globale öffentliche Güter zu schützen. „Zu den international zu schützenden globalen öffentlichen Gütern („Global public goods“) zählen nicht nur das globale Klima oder die biologische Vielfalt, sondern auch Frieden, die Vermeidung von Wirtschaftskrisen, ökonomische, soziale und finanzielle Stabilität sowie die verschiedenen Aspekte menschlicher Sicherheit („Human security“). Ebenso existieren auch „Public bads“, wie etwa die aus der gestiegenen ungleichen Einkommensentwicklung resultierende Armut, die weltweit ungleiche Verteilung des Zugangs zu Wissen, die Einschränkung staatlicher Souveränität oder Schranken für die Ausübung von Bürgerrechten. Der Schutz öffentlicher „Goods“ wird durch solche „Bads“ unter Umständen bedroht. Insbesondere bestimmte „externe Kosten“ privatwirtschaftlicher Tätigkeiten, beispielsweise soziale und ökologische Schäden, können dem Schutz öffentlicher Güter entgegenwirken. Diese Probleme können einerseits durch Globalisierungsprozesse bzw. die in ihrer Folge gewachsene Interdependenz verschärft werden, wenn nicht entsprechende politische Gegenmaßnahmen getroffen werden.[13]
Abschließend lässt sich sagen, dass der Weg zu einer tatsächlich wirksamen Wirtschaftsethik noch lange nicht beendet ist. Allerdings stimmt auch, dass die Sensibilität in diesen Fragen immer stärker wird. Die soziale und ökologische Verantwortung von Unternehmen und Wirtschaft ist letztlich durch Gesetze, Verordnungen und Regeln immer weniger regulierbar. Restriktionen (also Begrenzungen) von Seiten der Politik und Gesellschaft laufen ins Leere, weil zumeist Sanktionierungsmöglichkeiten fehlen. Es gilt in Zukunft mehr denn je, wirtschaftsethische Überlegungen so zu kommunizieren, dass sie als Präferenzen für die Wirtschaft interessant werden und den wirtschaftlichen Grundbedingungen gerecht werden.
Als ermutigendes Zeichen in diesem Zusammenhang kann angeführt werden, dass die Kursentwicklung der „Nachhaltigkeitsleader“ unter den 2000 vom Dow-Jones-Index (amerikanischer Aktienindex) erfassten Firmen gegenüber den übrigen Firmen in den vergangenen 10 Jahren signifikant höher ausfiel (insgesamt betrug der Kursanstieg von 1994 bis 2000 115 %, der Kurs der 200 nachhaltigsten Unternehmen stieg dagegen um fast 170 %).
Es scheint also doch etwas an der Formulierung „ethics sells“ oder „sustainability ist good for you“ dran zu sein...

Günter Brutscher (Stand: Mai 2004)


[1] Der Wirtschaftsliberalismus fordert die Freiheit der in der Wirtschaft Handelnden ohne staatliche Bevormundung und Reglementierung. Dem Staat wird nur die Rolle eines „Nachtwächterstaates“ zugedacht, der für das freie wirtschaftliche Handeln notwendige Rahmenbedingungen (Infrastruktur, Bildung, politische Sicherheit) zu sorgen hat. Der wirtschaftliche Liberalismus betrachtet seit den wegweisenden Arbeiten von Adam Smith (1776) das Privateigentum (insbesondere an den Produktionsmitteln), den freien Wettbewerb und den Freihandel als grundlegende Voraussetzungen für die Schaffung gesellschaftlichen Wohlstands. Tatsächlich führte die wirtschaftliche Liberalisierung zu dynamischen Industrialisierungsprozessen und der Entwicklung eines (privat-) kapitalistischen Wirtschaftssystems, in deren Folge aber auch zur Verelendung breiter Teile der Bevölkerung (Mitte/Ende des 19. Jh.). Der L. war im 19. Jh. eine (weltweite) politische Bewegung des aufstrebenden Bürgertums, die allerdings in D politisch weitgehend machtlos blieb. In der sog. Dt. Revolution 1848 scheiterte das Bürgertum bei dem Versuch, eine politische Führungsrolle in D zu übernehmen. Die industrielle Entwicklung in D und der Ausbau des Wirtschafts-L. fanden auf der Basis eines konservativen (obrigkeitsstaatlichen) Staatsverständnisses und (aufgrund des sozialen Elends) des Ausbaus eines konservativen (Sozial-)Staates statt. In der Weimarer Republik zerfiel der politisch gespaltene Dt. L. weitgehend. Er gewann erst nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Gründung der FDP als liberaler Partei wieder an Bedeutung, die sich weniger aus der Größe der (vergleichsweise kleinen) Wählerbasis, sondern durch die fortgesetzte Regierungsbeteiligung erklärt. Wirtschaftspolitisch wandte sich der L. nach dem Zweiten Weltkrieg vom Laissez-faire ab und wies dem Staat die Aufgabe zu, die notwendigen (Rahmen-)Bedingungen für einen freien Wettbewerb zu schaffen und durch regulierende Eingriffe in die wirtschaftlichen Prozesse dafür zu sorgen, dass der Wettbewerb aufrechterhalten bleibt. Diese Variante des L. wurde vor allem von der Freiburger Schule (Walter Eucken) des Ordo- oder Neo-Liberalismus entwickelt; dessen wichtigster politischer Vertreter, Ludwig Erhard (CDU), gilt - zusammen mit Alfred Müller-Armack - als Begründer der sogenannten Sozialen Marktwirtschaft. Der Liberalismus ist heute keine geschlossene Weltanschauung, sondern stellt eher eine große "Denkfamilie" dar, die auch konträre (politische und ökonomische) Vorstellungen und Flügel umfasst. Dies wird bspw. durch die Vielfalt liberaler Parteien in der EU deutlich, vor allem aber auch im Unterschied zwischen dem europäischen und dem L. in den USA, wo liberal in erster Linie immer noch für die Achtung der Bürgerrechte, die öffentliche Kontrolle wirtschaftlicher Macht und für soziale Verbesserungen steht.
(Quelle: http://www.bpb.de/popup_lemmata.html?guid=6ACI8N, 8. Mai 2004)

[2] Der Regelungsmechanismus in der Zentralverwaltungswirtschaft ist die (staatliche) Lenkung der Verteilung der Güter. Die Zentralverwaltungswirtschaft (oder auch Planwirtschaft) ist mittlerweile allerdings weltweit (fast) verschwunden.
[3] Der umstrittene Begriff „Sozialdarwinismus“ bedeutet, dass auch im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben die Evolutionslehre Charles Darwins, die auf dem Grundsatz des „survival of the fittest“ basiert, Gültigkeit haben soll. Demnach würden die Stärkeren (also diejenigen, die den Großteil der Produktionsfaktoren Boden, Kapital und Arbeit in Händen halten) durch Selektion für das Überleben und die Weiterentwicklung der Menschheit sorgen. Der Sozialdarwinismus wurde als Begründung dafür herangezogen, dass es wohlhabende und arme Bevölkerungsschichten gab und gibt. Eine Änderung dieses Zustands wurde als gegen das Naturgesetz des Überlebens des Stärkeren angesehen, wobei wirtschaftlicher Erfolg immer in „natürlichem“ Zusammenhang mit Fleiß und Intelligenz verstanden wurde. Auf gesellschaftlicher Ebene diente der Ansatz des Sozialdarwinismus gar als Legitimation für Imperialismus, Rassismus oder gar Genozid, wie etwa im Dritten Reich.   
[4] vgl. dazu die „Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten“ durch das InterAction Council; dort heißt es z. B. in Artikel 9: „Alle Menschen, denen die notwendigen Mittel gegeben sind, haben die Pflicht, ernsthafte Anstrengungen zu unternehmen, um Armut, Unterernährung, Unwissenheit und Ungleichheit zu überwinden. Sie sollen überall auf der Welt eine nachhaltige Entwicklung fördern, um für alle Menschen Würde, Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten“ und in Artikel 11: „Alles Eigentum und aller Reichtum müssen in Übereinstimmung mit der Gerechtigkeit und zum Fortschritt der Menschheit verantwortungsvoll verwendet werden. Wirtschaftliche und politische Macht darf nicht als Mittel zur Herrschaft eingesetzt werden, sondern im Dienst wirtschaftlicher Gerechtigkeit und sozialer Ordnung." 
[5] Dies bedeutet, dass aufgrund der begrenzten Ressourcen auf der Erde so gewirtschaftet und gehandelt werden muss, dass Eingriffe des Menschen nicht auf kurzfristige Ausbeutung ausgerichtet sind, sondern langfristig das Bestehen von Ökosystemen ermöglichen. Übernommen wurde das Prinzip der Nachhaltigkeit aus der Forstwirtschaft. Dort bedeutet Nachhaltigkeit, dass aus einem Wald nicht mehr Holz entnommen werden soll als nachwächst. Aus diesem Prinzip hat sich der Slogan entwickelt: Global denken, lokal handeln.
Nachhaltige Entwicklung (=sustainable development) wird in dreifacher Hinsicht konkretisiert:
ökonomisch, womit stabile Entwicklung, verstärkte Nutzung regenerierbarer Ressourcen, minimale Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen angestrebt wird, ökologisch mit dem Ziel des Schutzes der Ökosphäre, der Erhaltung der Pufferkapazität der Ökosysteme und der Erhaltung einer lebenswerten Umwelt und schließlich sozial, womit eine gerechte Verteilung der Lebenschancen zwischen „Nord“ und „Süd“, „Ost“ und „West“ und der Lebenschancen von Individuen, sozialen Gruppen und Generationen gemeint ist.
[6] Das lateinische Wort "utilitas" heißt übersetzt: Brauchbarkeit, Nützlichkeit, Nutzen, Vorteil.
[7] Hans Jonas veröffentlichte 1979 sein Buch „Prinzip Verantwortung“
8] Vgl. in diesem Zusammenhang das „ökonomische Prinzip“, das als Minimal- und Maximalprinzip definiert werden kann.
[9] Die Stakeholder-Perspektive des Unternehmens darf nicht als Interessengruppentheorie missverstanden werden: Sie ist eine Anspruchsgruppentheorie. Ansprüche haben eine vollkommen andere normative, aber auch ökonomische Logik und Wertigkeit als bloße Interessen. Ansprüche sind im Gegensatz zu Interessen begründbar und legitimationsfähig. Legitime Ansprüche ergeben sich aus internen oder externen Leistungen, die Stakeholder gegenüber dem Unternehmen erbringen. Stakeholder-Management hat zum Ziel, diese Leistungen sowie die legitimen Ansprüche effizient zu koordinieren.
Ein pauschaler Konflikt zwischen «Ethik und Erfolg» besteht gemäss dieser Sichtweise ebenfalls nicht. Statt dessen liegen potenziell konfligierende Ansprüche der verschiedenen Stakeholder vor: «Erfolg für wen?» ist in diesem Sinn die tatsächliche unternehmensethische Grundfrage.
(Quelle: http://www.jobwinner.ch/kader_channel/artikel.asp?id=2515, 09.05.2004)

[10] Unternehmensleitbilder werden als grundsätzliche und damit allgemeingültige, gleichzeitig aber auch abstrakte Vorstellungen über angestrebte Ziele und Verhaltensweisen der Unternehmung definiert. Somit sind sie ein realistisches Idealbild, an dem sich alle unternehmerische Tätigkeit orientieren soll.
[11] Vgl. dazu die Leitbilder verschiedener Aktiengesellschaften, die auch im Internet veröffentlicht sind.
So wirbt etwa DaimlerChrysler explizit mit dem Leitbild der Nachhaltigkeit, dem sich der Konzern nach eigenen Aussagen  verschrieben hat.
[12] http://www.bundestag.de/gremien/welt/glob_end/10.html, 09.04.2004
[13] abgeändert nach: http://www.bundestag.de/gremien/welt/glob_end/10_1_2.html, 09.04.2004