A) Grundlagen
Ein Student fragt den Professor:
„Ich möchte einen Kurs in Wirtschaftsethik belegen.“ Darauf antwortet der
Professor: „Nun entscheiden Sie sich mal. Entweder das eine oder das
andere.“ (Karl Kraus, Satiriker).
Die Kombination von Wirtschaft, die
strategischem Nutzenverhalten und einer expliziten Kosten-Nutzen-Betrachtung
unterliegt, und Ethik, die sich mit der Frage des Sittlichen und der Moral beschäftigt,
scheint auf den ersten Blick unvereinbar. Und dennoch: Schon der Begründer der
modernen Wirtschaftslehre, Adam Smith, war als Moralphilosoph überzeugt
davon, dass das Streben des Einzelnen nach Erfolg und Wohlstand letztlich zum
allgemeinen Wohlstand aller führt. Smith war gar überzeugt davon, dass
vermittels der „unsichtbaren Hand“ mit wirtschaftlichem
Erfolgsstreben und seinem Ansatz des Liberalismus[1]
(nach dem Produzent und Konsument jeweils die je eigenen Interessen verfolgen)
die Armut in der Welt besiegt werden könne. So gesehen vertrat Adam Smith in
seinem Ansatz durchaus eine Vision mit einem hohen ethischen Anspruch.
Seine Prognose, die er schon vor 225 Jahren stellte, hat sich nicht erfüllt.
Vielmehr scheint es, dass die Schere zwischen Arm und Reich national und
weltweit immer weiter auseinander geht.
Dabei ist anzumerken, dass Wirtschaft grundsätzlich nicht amoralisch ist. Im
Gegenteil. Vielmehr ist es Aufgabe des Wirtschaftens, die Knappheit der Güter
so zu organisieren, dass die (unendlichen) Bedürfnisse der Menschen erfüllt
werden. Die Erfüllung dieser Bedürfnisse bedeutet, dass es den Menschen dann
(hoffentlich) gut geht. Der gängige Regelungsmechanismus, nach dem die
Allokation (bedeutet etwa Zuteilung) der knappen Güter funktioniert, ist der
Markt[2]. Die Marktwirtschaft
hat sich mittlerweile in ihren unterschiedlichen Facetten in der Welt –
abgesehen von wenigen Ausnahmen, die noch nach
zentralverwaltungswirtschaftlichen Grundzügen organisiert sind –
durchgesetzt.
Schon im 19. Jahrhundert wurde eine ausbeuterische Wirtschaft, wie sie sich übrigens
schon viel früher in der Geschichte gezeigt hat (vgl. Leibeigenschaft usw.), im
Zusammenhang mit der Industrialisierung heftigst attackiert. Bekannt geworden
ist vor allem die Kritik von Karl Marx, dem philosophischen Begründer des Sozialismus
und Kommunismus. Marx zeichnete sich dabei mit einer massiven Kritik am
„Kapitalismus“, wie er den Wirtschaftsliberalismus beschimpfte, aus. Er
forderte eine Revolution der bestehenden Verhältnisse. Das Proletariat, die
entrechtete Arbeiterklasse, sollte sich zusammenschließen und der Bourgeoisie,
wie er die wohlhabenden Unternehmer bezeichnete, den Garaus machen. Das von Karl
Marx und Friedrich Engels verfassten „Kommunistischen Manifest“ aus dem
Jahre 1848 endet mit der bekannten Aufforderung: „Proletarier aller Länder,
vereinigt euch.“
Als eigentliche Disziplin entwickelt sich die Wirtschaftsethik allerdings
erst seit etwa den 60-er und 70-er Jahren des 20. Jahrhunderts. Neue Dynamik und
Bedeutung erfährt die Wirtschaftsethik angesichts der wirtschaftlichen
Globalisierung, die seitherige nationalökonomische Regelungsmechanismen
zusehends in Frage stellt. Die Sorge, dass ein globaler Neoliberalismus in einer
konsequent rücksichtslosen Ausprägung (als sogenannter „Sozialdarwinismus“[3]) herrscht, lässt vermehrt
den Ruf nach ethischer Verantwortung der Wirtschaft laut werden.
B) Definition und Struktur
der Wirtschaftsethik
Wirtschaftsethik
hat die Aufgabe, eine ethische Theorie der Moral für wirtschaftliches
Handeln und Rahmenbedingungen der Wirtschaft zu entwickeln. Diese ethische
Theorie soll gerechte Normen, Institutionen und Systemstrukturen begründen und
in die wirtschaftlichen Abläufe implementieren (also einfügen), so dass
wirtschaftliche Interaktionen in ihrer Folgewirkung menschlichen Personen ein möglichst
gutes Leben ermöglichen. Der Begriff der Wirtschaftsethik umfasst sowohl die
ethische Anforderung an eine überbetriebliche Wirtschaftsorganisation als auch
die „Unternehmensethik“, die sich auf konkrete betriebswirtschaftliche
Vorgehensweisen bezieht, die ethisch reflektiert und im besten Fall überprüft
und angepasst werden.
Ziel der Wirtschaftsethik ist es also nicht in erster Linie
Moralprinzipien zu entwickeln, denen sich die Wirtschaft unterzuordnen hat (dies
ist schon deshalb nicht möglich, weil es für Ethik und Moral letztlich keine
Sanktionsmöglichkeiten gibt, wenn Ethik und Moral nicht in Gesetze
„gegossen“ ist). Vielmehr gilt es, ökonomische und moralische
Rahmenbedingungen so miteinander zu vereinbaren, dass „das Gute“ sich
durchsetzt. Wie sehr unternehmerisches Handeln letztlich auf Freiwilligkeit in
Bezug auf ethische Orientierung basiert, formulierte Rupert Lay, ein bekannter
Jesuit folgendermaßen: „Das ethisch-orientierte Handeln besteht in einer zusätzlichen
Leistung, die über die der Vertragsgerechtigkeit geforderte eingebracht
wird“.
Mittlerweile setzt sich gerade in Unternehmen allerdings die Überzeugung
durch, dass in Anlehnung an einen in Marketingkreisen bekannten Slogan gilt:
„ethics sells“. Moral und Ethik steigern letztlich die
Verkaufszahlen. Oder umgekehrt: Skandale, etwa in Bezug auf durch Unternehmen
verursachte Umweltkatastrophen schaden dem Unternehmen so sehr, dass es
wirtschaftlich geboten ist, diese offensiv zu vermeiden. So gesehen setzen
Unternehmen immer mehr auf veröffentlichte Leitbilder, in denen sie zum Teil
hohe Selbstverpflichtungen formulieren. Diese Leitbilder beziehen sich
auf den Umgang der Unternehmen mit Kunden, Mitarbeitern, Produkten, der Umwelt
und enthalten zudem häufig Führungsgrundsätze, die zuweilen so hohe ethische
Maßstäbe ansetzen, dass sie durchaus den Anforderungen einer katholischen
Soziallehre mit deren Prinzipien der Personalität, Subsidiarität, Solidarität
und dem alles umgreifenden Ziel des Gemeinwohls alle Ehre machen würden.
Die Wirtschaftsethik insgesamt ist in drei
Ebenen zu unterscheiden. Auf der Makroebene kommt das Tun und
Unterlassen des Staates (zunehmend der Welt) und der Wirtschaftssysteme in den
Blick, auf der Mesoebene werden Unternehmen und deren ethische
Ausrichtung untersucht (Unternehmensethik), schließlich wird auf der Mikroebene
das individuell richtige und „gute“ Handeln des Konsumenten problematisiert
(also etwa das Kaufverhalten, Stichwort „Fairkauf“, angemessener Preis).
Damit ist klar, dass auch der Konsument wirtschaftsethische Verantwortung hat
und in seinem Kaufverhalten sehr wohl auch „moralische“ Rücksichten
eingehen kann und sollte.
Bereichsethiken der Wirtschaftsethik sind z. B. die „Marketingethik“
(ethische Leitlinien der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Beachtung der
„Wahrheit“ von Werbebotschaften), die „Managementethik“ (Dilemma
zwischen unternehmerischen und moralischem Handeln, etwa in der Frage der
Sicherung von Arbeitsplätzen oder Einhaltung von Umweltstandards, wenn diese
Kosten verursachen, die das Ziel unternehmerischen Handelns, nämlich Gewinne zu
erwirtschaften, in Frage stellen), die „Führungsethik“ (Abbau
hierarchischer Strukturen, Identifizierung der Mitarbeiter mit dem Unternehmen,
Einräumen von Arbeitnehmer-Mitbestimmungsrechten usw.) und die „Ethik
unternehmerischer Entscheidungsfindung“ (konkretes unternehmerisches Handeln,
das „Nebenwirkungen“ berücksichtigt).
C) Philosophische Ansätze
der Ethik und deren mögliche Anwendung auf die Wirtschaftsethik
Wirtschaftsethik
entscheidet sich letztlich an den Möglichkeiten der Implementierung, d.
h. daran, wie ethische Überzeugungen in praktische wirtschaftliche Vollzüge
eingehen. Konkret: Wie wird aus theoretischer Reflexion des „Sollens“ die
Praktikabilität des Möglichen und die konkrete
Realität des Seins. Utopische, wenn auch faszinierende ethische Ansätze laufen
ins Leere, wenn sie keine konkrete Umsetzung erfahren oder erfahren können,
weil sie ökonomischen Grundbedingungen zuwider laufen.
Ethik wird in Normen und Gesetzen konkret. Ethische Grundüberzeugungen
fließen in die Gesetzgebung einer Nation ein. In diesem Fall folgen der
Nichtbeachtung der gesetzlichen Normen Sanktionen, also Strafen, die zur
Beachtung der Normen zwingen. So ist in Deutschland die soziale Marktwirtschaft,
die durchaus einem hohen ethischen Anspruch folgt, zwar nicht grundgesetzlich
verankert, durch zahlreiche gesetzgeberische Eingriffe (Wettbewerbsrecht,
Sozialgesetzgebung, Stabilitätsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz usw.) wird
allerdings insbesondere die zweite Säule der sozialen Marktwirtschaft, nämlich
die soziale Grundsicherung, gesetzgeberisch gesichert.
Die Globalisierung, also der Prozess, dass wirtschaftliche Abläufe zusehends
nationale Schranken überwinden und ein weltweiter Wettbewerb und Markt sich
etabliert, ermöglicht allerdings, sich dieser gesetzgeberischen Begrenzungen zu
entziehen. Eine weltweite Gesetzgebung gibt es nicht. Selbst die Menschenrechte,
die der Charta der Vereinten Nationen zu Grunde liegen, sind letztlich nur als
Ethos (ethischer Rahmen) der Menschheit zu sehen. So erfährt die
Wirtschaftsethik im Zuge der Globalisierung eine ganz neue Dimension.
Dabei gibt es mehrere Ansätze, die eine weltweite ethische Verpflichtung des
wirtschaftlichen Handelns zum Ziel haben. Konkret und immer noch beachtenswert
ist das sogenannte „Davoser Manifest“, das so etwas wie ein
„Hippokratischer Eid“ der Ökonomen sein könnte (vgl. Kopie).
Unter dem Titel „Projekt Weltethos“ hat Professor Hans Küng
versucht, einen ethischen Konsens in den Weltreligionen zu finden, der dann auch
für wirtschaftsethische Fragen gelten könnte[4].
Die katholische Kirche hat in einem lang andauernden Prozess aus der Bibel und
der Tradition in Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen
Fragen (etwa der sogenannten „sozialen Frage“ im 19. Jahrhundert) ihre katholische
Soziallehre entwickelt, die auf dem Personalitätsprinzip (Achtung der
Person als „Gottes Ebenbild“), dem Solidaritätsprinzip (der Mensch ist
immer ens personale, also Einzelwesen, aber auch ens sociale, also
Gemeinschaftswesen und auf die Gemeinschaft hin geordnet, sodass immer auch die
Solidarität der (Welt-)Gemeinschaft in gesellschaftlichen, aber auch
wirtschaftlichen Fragen zu beachten ist), der Subsidiarität (die nächst mächtigere,
größere oder „höher“ gestellte Organisation greift in die Belange der
kleineren Organisation oder Einzelperson erst dann ein, wenn diese ihre
Angelegenheiten nicht selbst bewältigen kann bzw. um Hilfe nachsucht; dabei
gilt immer der Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“) und des Gemeinwohls (also
dem Ziel, dass das Wohl aller bedacht wird) gründet.
Mittlerweile (seit Ende des 20. Jahrhunderts) hat sich auch das Prinzip der Nachhaltigkeit[5]
als Kriterium der katholischen Soziallehre durchgesetzt. Nachhaltigkeit
bedeutet, dass wir mit den Gütern und Ressourcen der Erde so umgehen sollen,
dass auch zukünftigen Generationen noch eine Lebensmöglichkeit eröffnet
bleibt.
Philosophische Ansätze, die in Fragen der Wirtschaftsethik diskutiert werden,
sind unter anderem die des Utilitarismus, der deontologischen Ethik und
mittlerweile wohl am weitesten verbreitet die Diskursethik bzw. die sogenannte
Verantwortungsethik. Unter Utilitarismus versteht man dabei den
philosophisch-ethischen Ansatz, nach dem das Handeln und dessen Regelung nach
den zu erwartenden Folgen zu bewerten ist. Das Kriterium der moralischen
Beurteilung ist dabei die gesamtgesellschaftliche Nutzenmaximierung[6]. Moralisch richtig ist
also, was dem Wohle aller dient. Das Glück des Kollektivs ist Ziel des
Utilitarismus, der im 19. Jahrhundert entwickelt wurde. Die Idee der
„unsichtbaren Hand“, die dafür Sorge trägt, die Knappheit der Ressourcen
(Güter) angesichts der (quasi unendlichen) Bedürfnisse der Menschheit zu
verteilen, kann als utilitaristisch konform angesehen werden. Der Utilitarismus
war lange Zeit der dominierende philosophisch-ethische Ansatz der
Wirtschaftsethik.
Die Maximenethik oder Pflichtethik (auch deontologische Ethik) geht im
Wesentlichen auf Immanuel Kant (1724 bis 1804) zurück. Nach seiner Vorstellung
kann der Mensch aufgrund der Vernunft moralische Rechte und Pflichten begründen
und Handlungsregeln autonom entwickeln. Nützlichkeitserwägungen haben dabei
keinen Platz. Die Maximen seines Handelns sind als Willensgrundsätze des
Menschen zu verstehen. Ausschlaggebend sind also nicht die Folgen einer Handlung
des Menschen, sondern deren Gründe, die nach Kant auch für den Handelnden
selbst Gültigkeit haben müssen. So kann der sogenannte „kategorische
Imperativ“ verstanden werden, der in unterschiedlichen Ausformulierungen überliefert
wird: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst,
dass sie ein allgemeines Gesetz werde“. Ein gewisser Edward Freeman vertritt
in seiner „Stakeholdertheorie“ (s. u.) den Ansatz, dass alle
Unternehmensstrategie wertorientiert sein müsse. Er beruft sich dabei auf die
Kant’schen Grundlagen der Maximenethik.
Mittlerweile
gilt die sogenannte Diskursethik als der wohl wichtigste Ansatz der
Wirtschaftsethik. Diskurs oder Verständigung – etwa auf ethische Grundlagen
– ist nach diesem Ansatz der sogenannten „Frankfurter Schule“ (u. a.
Adorno, Habermas, Horkheimer) die „auf gültiges Einverständnis abzielende
Kommunikation“. In diesem Diskurs wird die Gleichberechtigung der Gesprächspartner
gefordert, was mit dem Begriff der „herrschaftsfreien Kommunikation“
bezeichnet wird. Wahrheit, Wahrhaftigkeit und Richtigkeit von Äußerungen
werden dabei eingefordert. Gegenüber Kant wollen die Vertreter der Diskursethik
zwar auch vermittels der Vernunft zu gültige Maximen des Handelns kommen, wobei
allerdings der Dialog, also die Teilnahme mehrerer Gesprächspartner, zentral
ist. Kant hingegen wird eine „monologische Konzeption“ vorgeworfen.
Festgeschriebene Moralprinzipien, die für die Kant’sche Pflichtenethik
konstitutiv sind, werden von den Vertretern der Diskursethik abgelehnt.
In Bezug auf wirtschaftsethische Fragen wird kritisiert, dass die Diskursethik
nur die Belange tatsächlicher Diskurspartner berücksichtigt. Zukünftige
Generationen und deren Interessen werden zumindest zu wenig berücksichtigt. Mit
dem Namen Hans Jonas[7]
ist der Ansatz der Verantwortungsethik eng verbunden. Wenn Utilitarismus
und Maximenethik ihre Ansätze noch weitgehend unabhängig von politischen und
technischen Entwicklungen gesehen haben, berücksichtigt die Verantwortungsethik
um so entschiedener die technischen und ökologischen Risiken derzeitigen
(wirtschaftlichen) Handels für die zukünftigen Generationen.
Verantwortungsethik bedeutet, dass das Handeln die absehbaren Folgen des
Handelns berücksichtigen muss und die Verantwortung dafür getragen werden
muss. Die Verantwortungsethik versteht sich also als Zukunftsethik. Gerade im
Zusammenhang mit den ökologischen Auswirkungen aktuellen wirtschaftlichen und
technischen Handelns ist eine Beschränkung der Macht und der Möglichkeiten des
Menschen erforderlich. Jonas ist dabei überzeugt, dass im Menschen „objektive
Werte an sich“ existieren, die ihn aus Furcht vor möglichen Konsequenzen zu
einem verantwortlichen Wesen machen. Er spricht von der „Notwendigkeit der
Metaphysik“ und der „Schöpfungsordnung“, in der er letztlich die Begründung
der Verantwortung sieht (vgl. biblischer Schöpfungsauftrag, dass der Mensch über
die Erde herrschen soll und diese behüten und bebauen solle). Die Idee der
„Nachhaltigkeit“ (s. o.) ist durchaus mit den Ansätzen der
Verantwortungsethik kompatibel, bzw. gar deren Konsequenz.
D) Grundsätzliche
Schwierigkeiten einer Wirtschaftsethik
Wirtschaftliches
Handeln ist auf Gewinnmaximierung ausgerichtet. Gewinne entstehen, wenn die
Kosten für Produktion, Vertrieb und Verkauf geringer sind als die für
das Wirtschaftsgut erzielten Erträge. Somit ist wirtschaftlich Handelnden immer
daran gelegen, Kosten zu minimieren[8].
Dadurch kann der Preis für ein Wirtschaftsgut so gestaltet werden, dass dieses
am Markt konkurrenzfähig ist. Eine Kostenminimierung wird oftmals über den
Faktor Arbeit möglich (geringere Bezahlung, höhere Anforderung an die
Produktivität, längere Arbeitszeiten...). Eine andere Möglichkeit ist möglichst
Kosten auszulagern, das heißt, anderen Trägern zu übergeben (sogenannte
„externe Kosten“, die oftmals die Gemeinschaft zu schultern hat, wie etwa
Infrastruktur, Umweltschutz usw.). Die Globalisierung, also der Prozess, dass
die nationalen Schranken für die Wirtschaft zunehmend unbedeutender werden,
bringt in diesem Zusammenhang völlig neue Perspektiven. Die Standortkonkurrenz
ist mittlerweile längst eine weltweite. Nationalstaatliche Regelungen verlieren
zusehends an Bedeutung, weil die Wirtschaft viel flexibler reagieren kann als
noch zu Zeiten eines nationalstaatlichen Protektionismus, bei dem die jeweils
auf einen Staat begrenzte Wirtschaft etwa durch Zölle oder Einfuhrbeschränkungen
sich vor der weltweiten Konkurrenz schützen konnte. Damit verliert das
klassische Prinzip „national produzieren und international verkaufen“,
welches auch für das Exportland Bundesrepublik Deutschland in den Zeiten des
Wirtschaftswunders reiche Früchte in Form von Wirtschaftswachstum und Wohlstand
für die Menschen brachte, zunehmend an Bedeutung. Die aktuelle Entwicklung im
Zuge der EU-Osterweiterung, bei der seit dem 1. Mai 2004 zehn neue
Mitgliedstaaten der EU beigetreten sind und somit der „Europäische
Binnenmarkt“ geöffnet wurde (Freier Waren-, Kapital-, Dienstleistungs- und
Arbeitskräfteverkehr), führt für viele - auch in Deutschland - zum Teil
geradezu existentiell spürbar die Konsequenzen (Vor- und Nachteile) dieser
Situation vor Augen. Die Angst, dass noch mehr Arbeitsplätze in sogenannte
„Billiglohnländer“, die zudem oftmals noch günstigere Steuerbedingungen
und vordergründig wirtschaftsfreundlichere Gesetzgebung (flexible
Arbeitszeiten, weniger ausgeprägte Sozial- und Umweltstandards, z. T. nur
schwach entwickeltes Gewerkschaftswesen) aufweisen, geht um.
Die wirtschaftsethische Diskussion erfährt dadurch ganz neue Dimensionen. War
schon zu Zeiten nationalstaatlicher Wirtschaft die Implementierung ethischer
Standards letztlich nur über gesetzgeberische Maßnahmen möglich, so verliert
mittlerweile auch diese Möglichkeit zunehmend an Wirkung. Weltweite
Gesetzgebung gibt es quasi nicht. Erklärungen von Menschenrechten und
Menschenpflichten bedürfen der Akzeptanz und Umsetzung. Sanktionsmöglichkeiten
sind nur in sehr beschränktem Maße möglich. Die Verhandlungen und
Vereinbarungen auf der Ebene der UNO (der nahezu alle Staaten der Erde angehören)
und ihrer angeschlossenen Organisation (etwa der WTO, World Trade Organisation
oder Welthandelsorganisation) laufen oft ins Leere, weil einzelne
Mitgliedsstaaten die Verträge nicht ratifizieren oder nicht in nationales Recht
übernehmen (vgl. die Ablehnung der USA die Vereinbarungen des Kyoto-Protokolls
zur Reduktion des CO2-Ausstoßes einzuhalten).
Auf diesem Hintergrund werden die Forderungen danach, dass die
Marktwirtschaft und die liberale Wirtschaftsordnung sich noch mehr in den Dienst
an den Menschen stellen muss, dass der Primat der Politik und des Rechtes über
die Wirtschaft gelten solle und der Primat des Ethos gegenüber Ökonomie und
Politik beachtet werden müsse, immer lauter. Die Entwicklung eines globalen
Ethos angesichts einer global agierenden Wirtschaft ist Grundbedingung dafür,
dass ethische Fragen angesichts der neuen Situation überhaupt zur Geltung
kommen können. Ein tatsächlich weltweit akzeptierter und verbindlicher
Ethik-Codex fehlt leider – trotz verschiedenster Entwürfe - noch immer.
E) Konkrete Schritte und Ansätze
Derzeit ist - zumindest in Ansätzen -
ein Bewusstseinswandel vom
Ansatz des Shareholder Values zum Stakeholder Value zu beobachten.
Nachdem die meisten international und damit auf dem globalen Markt agierenden
Unternehmen Aktiengesellschaften sind, gilt allerdings noch oftmals der
Shareholder Value (wörtlich übersetzt der Aktionärswert), also die
Maximierung des Gewinns für die Anteilseigner (Aktionäre) des Unternehmens als
ausschließliches Kriterium für die Bewertung eines Unternehmens. Dagegen steht
der Stakeholder (übersetzt bedeutet Stakeholder soviel wie individuelle
Anspruchsträger oder kollektive Anspruchsgruppen) Value[9],
womit gemeint ist, dass die Interessen aller Anspruchsgruppen eines Unternehmens
berücksichtigen muss. Diese „Anspruchsgruppen“ sind Investoren, also
Eigenkapitalgeber (z. B. Aktionäre) und Fremdkapitalgeber (z. B. Banken),
Arbeitnehmer, Management, Kunden, Lieferanten und die allgemeine Öffentlichkeit.
Sie alle sollen bei der Formulierung von Unternehmenszielen berücksichtigt
werden. Mit diesem Ansatz wird gemeinhin eine umweltfreundliche
Unternehmenspolitik verbunden, weil die Umweltverträglichkeit eines Produkts im
Herstellungsprozess immer stärker bedacht wird (und zwar von mehreren, wenn
nicht sogar allen Stakeholdern). Fast schon selbstredend wird bei dem
Stakeholder-Ansatz die Grundposition der Diskursethik als Grundlage für eine
ethische Bindung zur Geltung kommen.
Es gibt allerdings durchaus noch Vertreter der Meinung, dass Unternehmen keinen
Auftrag und keine Verantwortung für soziale Angelegenheiten haben. So ist z. B.
der Titel eines Aufsatzes von Milton Friedmann geradezu Programm. Friedmann hat
diesen Aufsatz im Jahre 1970 mit der Überschrift „The social responsibility
of business is to increase its profits“ geschrieben. In den dort dargelegten
Überlegungen sieht er die Verantwortung der Unternehmen darin, möglichst hohe
Gewinne (für die Shareholder) zu erwirtschaften. Die Bewältigung sozialer
Aufgaben obliege demnach dem Staat. Die klassische ökonomische (Unternehmens-)Ethik
will dagegen nach Wegen suchen, wie Gewinn und Moral miteinander kompatibel -
besser noch - füreinander fruchtbar gemacht werden können. Als „Goldene
Regel" dieser ökonomischen Ethik gilt: „Investiere in die
gesellschaftliche Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil“. Dieser Ansatz
will dem sogenannten „win-win-Prinzip“ gerecht werden. Das bedeutet, dass
sowohl Moral als auch unternehmerische Gewinnorientierung in diesem Prozess
letztlich als „Gewinner“ dastehen.
Selbst wenn der Stakeholder-Ansatz noch eher Wunschdenken ist, haben
mittlerweile viele Unternehmen erkannt, dass ethische Selbstbindung durchaus
auch verkaufsfördernd sein kann. Nach der Devise des „ethics sells“ oder
„morals sells“, dass also ethisch begründete Rahmenbedingungen für ein
Unternehmen durchaus imagefördernd und damit letztlich nachfragefördernd sein
können, haben viele global players
mittlerweile (zuweilen in Hochglanz gedruckte) Leitbilder[10]
entwickelt. Diese Leitbilder, an deren Entstehungsprozess in der Regel
sowohl Manager als auch Kapitalgeber, Mitarbeiter und sogar Kunden und die
sogenannte Öffentlichkeit (also die Stakeholder insgesamt) mitgewirkt haben,
zeigen häufig geradezu hochethische Ansprüche. Ob diese allerdings in der
Realität auch greifen, lässt sich nicht immer verifizieren. Papier ist nun mal
geduldig. Die Umsetzung in der Realität und im Konfliktfall, wenn also ethische
Ansprüche Kosten verursachen, die den wirtschaftlichen Erfolg in Frage stellen,
ist die Nagelprobe für jedes Leitbild oder jeglichen Ethik-Codex, der zumeist
in der Form der Selbstverpflichtung aufgestellt wurde[11].
Neben den oben genannten Ansatzpunkten führt vor allem das sogenannte öffentliche
Interesse durchaus dazu, dass Konzerne und Wirtschaftsunternehmen sich ihrer
ethischen Verantwortung bewusst werden oder bleiben. Bekannt werdende
Umweltskandale sind nach wie vor so etwas wie Höchststrafen für
Wirtschaftsunternehmen.
Die Forderung nach einem Global Governance werden zunehmend lauter. Dabei
wird unter Global Governance etwa Folgendes verstanden:
„Auf den einfachsten
Nenner gebracht bedeutet „Global
Governance“, den Prozess der
Globalisierung politisch zu gestalten“[12].
Ziel des Global Governance ist es, globale öffentliche Güter zu schützen. „Zu
den international zu schützenden globalen öffentlichen Gütern („Global
public goods“) zählen nicht nur das globale Klima oder die biologische
Vielfalt, sondern auch Frieden, die Vermeidung von Wirtschaftskrisen, ökonomische,
soziale und finanzielle Stabilität sowie die verschiedenen Aspekte menschlicher Sicherheit („Human security“). Ebenso
existieren auch „Public bads“, wie etwa die aus der gestiegenen ungleichen
Einkommensentwicklung resultierende Armut, die weltweit ungleiche Verteilung des
Zugangs zu Wissen, die Einschränkung staatlicher Souveränität oder
Schranken für die Ausübung von Bürgerrechten. Der Schutz öffentlicher „Goods“
wird durch solche „Bads“ unter Umständen bedroht. Insbesondere bestimmte
„externe Kosten“ privatwirtschaftlicher Tätigkeiten, beispielsweise soziale
und ökologische Schäden, können dem Schutz öffentlicher Güter
entgegenwirken. Diese Probleme können einerseits durch Globalisierungsprozesse
bzw. die in ihrer Folge gewachsene Interdependenz verschärft werden, wenn nicht
entsprechende politische Gegenmaßnahmen getroffen werden.[13]
Abschließend lässt sich sagen, dass der Weg zu einer tatsächlich wirksamen
Wirtschaftsethik noch lange nicht beendet ist. Allerdings stimmt auch, dass die
Sensibilität in diesen Fragen immer stärker wird. Die soziale und ökologische
Verantwortung von Unternehmen und Wirtschaft ist letztlich durch Gesetze,
Verordnungen und Regeln immer weniger regulierbar. Restriktionen (also
Begrenzungen) von Seiten der Politik und Gesellschaft laufen ins Leere, weil
zumeist Sanktionierungsmöglichkeiten fehlen. Es gilt in Zukunft mehr denn je,
wirtschaftsethische Überlegungen so zu kommunizieren, dass sie als Präferenzen
für die Wirtschaft interessant werden und den wirtschaftlichen
Grundbedingungen gerecht werden.
Als ermutigendes Zeichen in
diesem Zusammenhang kann angeführt werden, dass die Kursentwicklung der
„Nachhaltigkeitsleader“ unter den 2000 vom Dow-Jones-Index (amerikanischer
Aktienindex) erfassten Firmen gegenüber den übrigen Firmen in den vergangenen
10 Jahren signifikant höher ausfiel (insgesamt betrug der Kursanstieg von 1994
bis 2000 115 %, der Kurs der 200 nachhaltigsten Unternehmen stieg dagegen um
fast 170 %).
Es scheint also doch etwas an der Formulierung „ethics sells“ oder „sustainability
ist good for you“ dran zu sein...
Günter
Brutscher (Stand: Mai 2004)
[1]
Der Wirtschaftsliberalismus fordert
die Freiheit der in der Wirtschaft Handelnden ohne staatliche Bevormundung
und Reglementierung. Dem Staat wird nur die Rolle eines „Nachtwächterstaates“
zugedacht, der für das freie wirtschaftliche Handeln notwendige
Rahmenbedingungen (Infrastruktur, Bildung, politische Sicherheit) zu sorgen
hat. Der
wirtschaftliche Liberalismus betrachtet seit den wegweisenden Arbeiten von
Adam Smith (1776) das Privateigentum (insbesondere an den
Produktionsmitteln), den freien Wettbewerb und den Freihandel als
grundlegende Voraussetzungen für die Schaffung gesellschaftlichen
Wohlstands. Tatsächlich führte die wirtschaftliche Liberalisierung zu
dynamischen Industrialisierungsprozessen und der Entwicklung eines (privat-)
kapitalistischen Wirtschaftssystems, in deren Folge aber auch zur
Verelendung breiter Teile der Bevölkerung (Mitte/Ende des 19. Jh.). Der L.
war im 19. Jh. eine (weltweite) politische Bewegung des aufstrebenden Bürgertums,
die allerdings in D politisch weitgehend machtlos blieb. In der sog. Dt.
Revolution 1848 scheiterte das Bürgertum bei dem Versuch, eine politische Führungsrolle
in D zu übernehmen. Die industrielle Entwicklung in D und der Ausbau des
Wirtschafts-L. fanden auf der Basis eines konservativen
(obrigkeitsstaatlichen) Staatsverständnisses und (aufgrund des sozialen
Elends) des Ausbaus eines konservativen (Sozial-)Staates statt. In der
Weimarer Republik zerfiel der politisch gespaltene Dt. L. weitgehend. Er
gewann erst nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Gründung der FDP als
liberaler Partei wieder an Bedeutung, die sich weniger aus der Größe der
(vergleichsweise kleinen) Wählerbasis, sondern durch die fortgesetzte
Regierungsbeteiligung erklärt. Wirtschaftspolitisch wandte sich der L. nach
dem Zweiten Weltkrieg vom Laissez-faire ab und wies dem Staat die Aufgabe
zu, die notwendigen (Rahmen-)Bedingungen für einen freien Wettbewerb zu
schaffen und durch regulierende Eingriffe in die wirtschaftlichen Prozesse
dafür zu sorgen, dass der Wettbewerb aufrechterhalten bleibt. Diese
Variante des L. wurde vor allem von der Freiburger Schule (Walter Eucken)
des Ordo- oder Neo-Liberalismus entwickelt; dessen wichtigster politischer
Vertreter, Ludwig Erhard (CDU), gilt - zusammen mit Alfred Müller-Armack -
als Begründer der sogenannten Sozialen Marktwirtschaft. Der Liberalismus
ist heute keine geschlossene Weltanschauung, sondern stellt eher eine große
"Denkfamilie" dar, die auch konträre (politische und ökonomische)
Vorstellungen und Flügel umfasst. Dies wird bspw. durch die Vielfalt
liberaler Parteien in der EU deutlich, vor allem aber auch im Unterschied
zwischen dem europäischen und dem L. in den USA, wo liberal in erster Linie
immer noch für die Achtung der Bürgerrechte, die öffentliche Kontrolle
wirtschaftlicher Macht und für soziale Verbesserungen steht.
(Quelle: http://www.bpb.de/popup_lemmata.html?guid=6ACI8N, 8. Mai 2004)
[2]
Der Regelungsmechanismus in der Zentralverwaltungswirtschaft ist die
(staatliche) Lenkung der Verteilung der Güter. Die
Zentralverwaltungswirtschaft (oder auch Planwirtschaft) ist mittlerweile
allerdings weltweit (fast) verschwunden.
[3] Der umstrittene Begriff
„Sozialdarwinismus“ bedeutet, dass auch im gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Leben die Evolutionslehre Charles Darwins, die auf dem
Grundsatz des „survival of the fittest“ basiert, Gültigkeit haben soll.
Demnach würden die Stärkeren (also diejenigen, die den Großteil der
Produktionsfaktoren Boden, Kapital und Arbeit in Händen halten) durch
Selektion für das Überleben und die Weiterentwicklung der Menschheit
sorgen. Der Sozialdarwinismus wurde als Begründung dafür herangezogen,
dass es wohlhabende und arme Bevölkerungsschichten gab und gibt. Eine Änderung
dieses Zustands wurde als gegen das Naturgesetz des Überlebens des Stärkeren
angesehen, wobei wirtschaftlicher Erfolg immer in „natürlichem“
Zusammenhang mit Fleiß und Intelligenz verstanden wurde. Auf
gesellschaftlicher Ebene diente der Ansatz des Sozialdarwinismus gar als
Legitimation für Imperialismus, Rassismus oder gar Genozid, wie etwa im
Dritten Reich.
[4]
vgl. dazu die „Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten“ durch das
InterAction Council; dort heißt es z. B. in Artikel 9: „Alle Menschen,
denen die notwendigen Mittel gegeben sind, haben die Pflicht, ernsthafte
Anstrengungen zu unternehmen, um Armut, Unterernährung, Unwissenheit und
Ungleichheit zu überwinden. Sie sollen überall auf der Welt eine
nachhaltige Entwicklung fördern, um für alle Menschen Würde, Freiheit,
Sicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten“ und in Artikel 11:
„Alles Eigentum und aller Reichtum müssen in Übereinstimmung mit der
Gerechtigkeit und zum Fortschritt der Menschheit verantwortungsvoll
verwendet werden. Wirtschaftliche und politische Macht darf nicht als Mittel
zur Herrschaft eingesetzt werden, sondern im Dienst wirtschaftlicher
Gerechtigkeit und sozialer Ordnung."
[5]
Dies bedeutet,
dass aufgrund der begrenzten Ressourcen auf der Erde so gewirtschaftet und
gehandelt werden muss, dass Eingriffe des Menschen nicht auf kurzfristige
Ausbeutung ausgerichtet sind, sondern langfristig das Bestehen von Ökosystemen
ermöglichen. Übernommen wurde das Prinzip der Nachhaltigkeit aus der
Forstwirtschaft. Dort bedeutet Nachhaltigkeit, dass aus einem Wald nicht
mehr Holz entnommen werden soll als nachwächst. Aus diesem Prinzip hat sich
der Slogan entwickelt: Global denken, lokal handeln.
Nachhaltige Entwicklung (=sustainable development) wird in dreifacher
Hinsicht konkretisiert:
ökonomisch, womit stabile
Entwicklung, verstärkte Nutzung regenerierbarer Ressourcen, minimale
Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen angestrebt wird, ökologisch mit dem
Ziel des Schutzes der Ökosphäre, der Erhaltung der Pufferkapazität der Ökosysteme
und der Erhaltung einer lebenswerten Umwelt und schließlich sozial, womit
eine gerechte Verteilung der Lebenschancen zwischen „Nord“ und „Süd“,
„Ost“ und „West“ und der Lebenschancen von Individuen, sozialen
Gruppen und Generationen gemeint ist.
[6]
Das lateinische Wort "utilitas" heißt übersetzt: Brauchbarkeit,
Nützlichkeit, Nutzen, Vorteil.
[7] Hans Jonas veröffentlichte
1979 sein Buch „Prinzip Verantwortung“
8] Vgl. in diesem Zusammenhang
das „ökonomische Prinzip“, das als Minimal- und Maximalprinzip
definiert werden kann.
[9]
Die
Stakeholder-Perspektive des Unternehmens darf nicht als
Interessengruppentheorie missverstanden werden: Sie ist eine
Anspruchsgruppentheorie. Ansprüche haben eine vollkommen andere normative,
aber auch ökonomische Logik und Wertigkeit als bloße Interessen. Ansprüche
sind im Gegensatz zu Interessen begründbar und legitimationsfähig.
Legitime Ansprüche ergeben sich aus internen oder externen Leistungen, die
Stakeholder gegenüber dem Unternehmen erbringen. Stakeholder-Management hat
zum Ziel, diese Leistungen sowie die legitimen Ansprüche effizient zu
koordinieren.
Ein pauschaler
Konflikt zwischen «Ethik und Erfolg» besteht gemäss dieser Sichtweise
ebenfalls nicht. Statt dessen liegen potenziell konfligierende Ansprüche
der verschiedenen Stakeholder vor: «Erfolg für wen?» ist in diesem Sinn
die tatsächliche unternehmensethische Grundfrage.
(Quelle: http://www.jobwinner.ch/kader_channel/artikel.asp?id=2515,
09.05.2004)
[10] Unternehmensleitbilder
werden als grundsätzliche und damit allgemeingültige, gleichzeitig aber
auch abstrakte Vorstellungen über angestrebte Ziele und Verhaltensweisen
der Unternehmung definiert. Somit sind sie ein realistisches Idealbild, an
dem sich alle unternehmerische Tätigkeit orientieren soll.
[11] Vgl. dazu die Leitbilder
verschiedener Aktiengesellschaften, die auch im Internet veröffentlicht
sind.
So wirbt etwa DaimlerChrysler explizit mit dem Leitbild der Nachhaltigkeit,
dem sich der Konzern nach eigenen Aussagen
verschrieben hat.
[12] http://www.bundestag.de/gremien/welt/glob_end/10.html,
09.04.2004
[13] abgeändert nach: http://www.bundestag.de/gremien/welt/glob_end/10_1_2.html,
09.04.2004